ESt-Vorauszahlung - sind die noch ganz knusper?

Mal wieder so ein Beispiel, warum in diesem Lande einfach nichts vorwärts gehen kann – nur für denn Fall, daß sich jemand wundert.

Ich kenne da zwei Leute, die haben eine GbR. Besser gesagt: hatten, und zwar bis heute. Die Geschäftsentwicklung war positiv, es wurden Gewinne eingefahren - und jetzt haben sie das Gewerbe abgemeldet. Mussten. Grund: weil nämlich das FA eine derart irrwitzige Summe als Einkommensteuer-Vorauszahlung haben wollte, daß unsere fleißigen Unternehmer gar nicht wüssten, woher dieses Geld kommen sollte.

O-Ton:
„Und warum melden Sie’s dann ab?“
„Sie zwingen mich ja dazu.“

Mal ehrlich – muss man sich da noch über irgendwas wundern? Alles quakt und krakeelt immer, die Menschen müssten sich ins Zeug legen, Leistungs- und Risikobereitschaft sowie Eigeninitiative zeigen, und nur so könne es vorwärts gehen. Und wenn man das nun macht? Bekommt man nicht nur im Wochentakt bürokratische Knüppel zwischen die Beine geworfen, sondern wird dann schließlich irgendwann eiskalt abserviert.

Ich verhehle nicht, daß ich mir gewisse Sorgen mache, daß es mir nach der nächsten ESt-Erklärung ebenso gehen könnte.

Soviel zum Meinungs-Teil. Jetzt ein paar Fragen:

1.) Wie berechnet sich überhaupt die ESt-Vorauszahlung?
2.) Was tun, wenn man eine gestellte Forderung nicht bezahlen kann, aber sein Gewerbe nicht sang- und klanglos abmelden möchte (oder kann)?
3.) Wie vermeidet man von vornherein, zu einer hohen Vorauszahlung verdonnert zu werden?

Hallo Vovin,

einer der großen Vorzüge unsrer viel beschumpfenen Bürokratie ist die Abwesenheit jeglicher Willkür: Es gibt keinen Verwaltungsakt, der dem Betroffenen nicht bei der Bekanntgabe in nachvollziehbarer Weise erläutert wird.

Um also die vorliegende Frage beantworten zu können, wären Informationen darüber wichtig, welche Verhältnisse bei dem Bescheid über die Festsetzung von Vorauszahlungen zugrunde gelegt wurden - das steht Punkt für Punkt auf dem Bescheid über die Festsetzung von Vorauszahlungen.

Wenn die tatsächlichen Verhältnisse ganz anders sind, kann man jederzeit einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen, und wenn er einigermaßen plausibel begründet ist, wird er praktisch immer genehmigt.

Empfehlung:

(1) Feststellen, ob es sich vielleicht um eine Zusammenballung von nachträglichen Vorauszahlungen für 2004 und für das erste Quartal 2005 handelt. Das passiert manchmal, wenn man Steuererklärungen sehr spät abgibt und vorher zur Betriebseröffnung viel geringere erwartete Erträge angegeben hat, als nachher tatsächlich erwirtschaftet wurden. In so einem Fall würde es sich um ein zinsloses Darlehen des Staates handeln, das jetzt halt zurückgezahlt werden muss. Ein Angestellter kann den Lohnsteuerabzug nicht mal eben um ein Jahr verschieben.

(2) Den Bescheid über die Festsetzung von Vorauszahlungen lesen und jede Zahl, die drin steht, mit den für 2005 erwarteten Werten vergleichen. Wenn andere Werte erwartet werden als diejenigen, die drin stehen, Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen (mit Darstellung der Gründe).

Schöne Grüße

MM

Höchste Zeit für einen Steuerberater (owT)
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Die Geschäftsentwicklung war
positiv, es wurden Gewinne eingefahren - und jetzt haben sie
das Gewerbe abgemeldet. Mussten. Grund: weil nämlich das FA
eine derart irrwitzige Summe als Einkommensteuer-Vorauszahlung
haben wollte, daß unsere fleißigen Unternehmer gar nicht
wüssten, woher dieses Geld kommen sollte.

Warum gleich abgemeldet?
Warum diese unnötig schnelle Reaktion???
Ein Gewerbe, das Gewinn macht dichtmachen?
Gewerbe abmelden hilft außerdem nicht gegen Steuerbescheide.

Die Steuern, die das FA noch zu bekommen hat, oder als Vorauszahlung will, müssen zu dem Gewinn (und zur Umsatzsteuerlichen Situation) passen.

Ursachen können in falschen Angaben in Euren Steuerangaben oder beim Einklimpern der Daten im FA liegen.
Alle Unterlagen nochmal genau prüfen (jede Zahl!).
Termin mit dem Sachbearbeiter beim FA machen, freundliches(!) Gespräch führen. Ist kostenlos.

Wenn was unklar ist, werden Leute durch soe eine Gespräch was lernen: Er, Ihr oder Beide.

Wenn’s nicht klar wird, Termin beim Steuerberater.

Mal wieder so ein Beispiel, warum in diesem Lande einfach
nichts vorwärts gehen kann – nur für denn Fall, daß sich
jemand wundert.

aha …
mal wieder so ein beispiel, wo jemand ohne anrede, grußformel, bitte oder danke im voraus, aber mit jeder menge gemotze entgegen allen warnungen ein konkretes beispiel auftischt; in einer weise, als ob sie die zahlungsbescheide von w-w-w persönlich bekommen haben.

das sind dann leider auch meist die leute, die sich bei den beantwortern beschweren, wenn die antworten nicht nach deren geschmack ausfallen. -> am w-w-w-grundgedanken voll vorbei.

sucht euch einen steuerberater, dann werden wir ja mal sehen, ob nach abzug seines hornorars immer noch gewinne dastehen! (wenn der steuerberater sich diesen ton überhaupt gefallen läßt)

ab dafür!

Erstmall hallo Pit,

mal wieder so ein beispiel, wo jemand ohne anrede, grußformel,
bitte oder danke im voraus, aber mit jeder menge gemotze
entgegen allen warnungen ein konkretes beispiel auftischt

Dann ist ja gut, daß du nicht geantwortet hast.

Aber mal ehrlich: wie soll man denn so einen Fall „unkonkret“ darstellen? Immer dieses „angenommen, jemand hat aus versehen eine alte Oma überfahren“ - wirkt doch bloß albern.

sucht euch einen steuerberater, dann werden wir ja mal sehen,
ob nach abzug seines hornorars immer noch gewinne dastehen!

Wir haben schon einen SB. Ob unsere Freunde einen haben/hatten, weiß ich nicht. Ich weiß ja nicht, ob du deinen Kommentar ironisch gemeint hast, aber wenn ich Gewinne nur erwirtschafte, um sie wahlweise dem FA oder dem SB zu überweisen, kann ich mir die Mühe auch sparen.

hallo,

wenn jemand gewinne erwirtschaftet, kann er auch die entsprechenden steuern darauf bezahlen - vorausgesetzt er handelt unter „normalen“ betriebswirtschaftlichen grundsätzen und haut nicht gleich die ganze kohle privat wieder raus - vorauszahlungen werden i.d.r. am ergebnis des letzten jahres der veranlagung angepasst und wenn die vorausberechnung des finanzamtes nicht den tatsächlichen gegebenheiten entspricht, ist es ein leichtes diese mit entsprechenden unterlagen (bwa) formlos anpassen zu lassen - wer ein gewerbe betreibt sollte sich auch mit steuern auskennen - tut er dies nicht muss er zum steuerberater gehen um sich dort über den tisch ziehen zu lassen (achtung: ironie) - frage mich immer wieder, warum viele gründer die steuerliche beratung meiden und diese nur als notwendiges übel ertragen, wenn sonst nichts mehr geht - guter rat spart steuern…

gruß vom inder

frage mich immer wieder, warum
viele gründer die steuerliche beratung meiden und diese nur
als notwendiges übel ertragen, wenn sonst nichts mehr geht -
guter rat spart steuern…

OT:
Naja, meine Steuerberaterin meint es stellenweise fast schon zu gut mit mir. :wink: Sie predigt auch immer, jeden noch so kleinen Beleg aufbewahren usw. usw… aber ich denk mir immer, um z.B. eine EUR 6,99 Ausgabe betrieblich zu erfassen und geltend zu machen, brauche ich auch Zeit, in der ich mit _richtiger_ Arbeit mehr verdienen könnte als die steuerlich gesparten 3,50 Euro.

Warum gleich abgemeldet?
Warum diese unnötig schnelle Reaktion???

Ich nehme mal an, aus Frust, und ich zumindest kann den nachfühlen. Deswegen ja mein etwas hitziger Eröffnungsbeitrag.

Immerhin hab ich inzwischen gelernt :wink: daß man um Änderung der Vorauszahlung ersuchen kann. Das haben die „Abmelder“ womöglich nicht gewusst, nimmt mir aber schon wieder ein paar meiner Sorgen, ansatzweise.

Hier ist das Szenario, über das ich mir den Kopf zerbreche:
man macht vielleicht 50K Gewinn, wovon man 20K selber braucht (für Essen, Unterkunft und so…), und nochmal 20K investiert, d.h. neue Wirtschaftsgüter anschafft. Da ist das Geld weg, aber man muss über 3, 5 oder gar 10 Jahre mühselig abschreiben. Sagen wir, im 1. Jahr kann man z.B.: 5K abschreiben.
Die verbleibenden 10K Gewinn würden nun recht genau ausreichen, um die Steuern für das betreffliche Jahr zu zahlen.
Wenn jetzt das FA herkommt und sagt „dir geht’s ja gut, rück gleich mal ne Vorauszahlung von 5K [oder gar 10K] raus“ - wo sollte man das dann hernehmen?

Ist im Prinzip so ähnlich wie bei den Stadtwerken. Die wollen auch immer erstmal 150 Euro Abschlag haben (von mir zumindest), weil meinetwegen die Vormieter sieben Terrarien hatten. So wie das keine Bedeutung für meinen Stromverbrauch hat, muss ja der Gewinn im Folgejahr nicht mindestens so gut wie im Vorjahr sein. Deswegen mein Unmut über irgendwelche Vorauszahlungen.

Hallo Martin,

DANKE (und ein Sternchen) für diesen wirklich hilfreichen Beitrag. :smile:

hallo,

vorab erstmal glückwunsch zum spitzensteuersatz - ich meine aber nicht nur die hinweise jeden beleg aufzuheben sondern steuerliche gestaltungsmöglichkeiten oder vor allem betriebswirtschaftliche beratungen - die sollten vom berater ohne aufforderung erfolgen - tut er dies nicht muss der „kunde“ das fordern…

gruß vom inder

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