mit ESt-Bescheid 2006 (Eingang 09/2008 - kleine Firma) wurde XY zu Vorauszahlungen verdonnert. Heute kommt der Bescheid für 2007 ins Haus geflattert. Dort wurden nur die Vorauszahlungen aus diesem Jahr berücksichtigt. Hat das FA gepennt oder werden die Vorauszahlungen aus Vorjahren als milde Gabe verbucht?
Kann XY den geleisteten Betrag einfach von der ESt abziehen oder muss man in Widerspruch zum gesamten Bescheid gehen?
Und ist es rechtens, dass das FA Verzugszinsen ab 01.04.09 berechnet, obwohl der Bescheid heute erst eingegangen ist? Eingereicht wurde nach Aufforderung und Fristsetzung im letzten Jahr.
mit ESt-Bescheid 2006 (Eingang 09/2008 - kleine Firma) wurde
XY zu Vorauszahlungen verdonnert.
FÜR welchen Zeitraum?
Ab Bescheid. Für 2007 wurde zudem umgehend der ausgewiesene Betrag nachgezahlt.
War mit dem ESt-Bescheid 2006 eine nachträgliche Vorauszahlung
für 2007 festgesetzt worden?
Keine Ahnung, ob das für 2007 gedacht war, jedenfalls wurde es nicht berücksichtigt. Abgezogen von der Nachzahlung 2007 wurden nur die in 2009 geleisteten Vorauszahlungen. Ab jetzt sind die Vorauszahlungen auch noch gestiegen. Wenn die im FA versickern, ist das natürlich nicht witzig.
Na das meinte ich nicht. Die Vorauszahlung wurde festgelegt und nicht weiter begründet. XY ist halt davon ausgegangen, dass die Vorauszahlungen beim nächsten Bescheid angerechnet werden. Es wurde gezahlt 09/08, 12/08, 03/09 und 06/09. Mit eingegangenem Bescheid wurden von der Steuerschuld 2007 nur die Zahlungen 03/09 und 06/09 abgezogen. Daher die Vermutung, dass die Vorauszahlungen aus 2008 übersehen oder ignoriert wurden.
Egal, XY wird den Sachbearbeiter morgen früh anrufen und das ganze klären.