[ESt] Vorteil getrennte vs. Zusammenveranlagung?

Hallo,

Wenn ich das richtig verstanden habe, so gilt der Grundfreibtrag von ca 7000 Euro für nicht verheiratete Personen. Das heisst, jemand der 6000 Euro verdienen würde, müsste 0 Euro Steuern zahlen.
Bei verheirateten Personen liegt dieser Freibetrag ja bei ca. 15.000 Euro. Wenn jetzt zum Beispiel Ehepartner A 30.000 Euro im Jahr verdient und Ehepartner B 6.000 Euro im Jahre, so ist der Grundfreibtrag ja schon durch Ehepartner A allein verbraucht. Durch die gemeinsame Veranlagung würde man doch jetzt insgesamt mehr Steuern zahlen, da ja der Grundfreibetrag verbraucht ist. Durch eine getrennte Veranlagung würde doch dann nur Ehepartner A Steuern zahlen und Ehepartner B nicht.

Ist das so richtig, was ich denke, oder mache ich einen Denkfehler ?
Gilt die Steuerklassenkombination 3/5 eigentlich nur bei Ehegattensplitting oder auch wenn man eine getrennte Veranlagung wünscht ?

Hallo,
???

Bei der Getrenntveranlagung wird jedem natürlich sein „Single“-Grundfreibetrag angerechnet.

Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte in einen Topf geworfen und danch der grundfreibetrag abgezogen…man kann also nicht feststellen, von wessen Einkünfte er abgezogen wird…

Die Lohnsteuerklassen haben nur für den monatlichen Lohnsteuerbazug eine Bedeutung. Für die Veranlagung zu ESt sind sie bedeutungslos.

Die Zusammenveranlagung ist fast in jedem Fall günstiger.
Dabei werden die Einkünfte beider Ehepartner zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt. Dabei steht dann der doppelte Grundfreibetrag beiden zusammen zu. In deinem Beispiel müsste zwar einer gar keine Steuern zahlen, dafür der andere um so mehr. Das liegt v.a. an der Steuerprogression, d.h. je höher die Einkünfte, umso höher auch der Steuersatz

Hallo,

nehmen wir doch mal die Zahlen aus dem Beispiel blos als zu versteuernde Einkommen und nicht Einnahmen (die Sonderausgaben ect. lassen wir einfachshalber auch mal weg):

Ehegatte A = zu versteuerndes Einkommen 30.000,00 €
Ehegatte B = zu versteuerndes Einkommen 6.000,00 €

Gibt bei Zusammenveranlagung (36.000 €) eine Einkommensteuer (2006) von ca. 4.626 €

getrennte Veranlagung Ehegatte A (30.000 €) Einkommensteuer (2006) ca. 5.807 €
getrennte Veranlagung Ehegatte B (6.000 €) Einkommensteuer (2006) 0 €

Also zahlen die Ehegatten gemeinsam bei der getrennten Veranlagung mehr Steuern.

Sonnige Grüße von Soni

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Und zu guterletzt noch ein Rechner:

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