hallo,
A hat für 2010 auf grund einer schätzung des bescheides für 2009 in diesem zuge 10K als ESt-VZ für 2010 geleistet.
der bescheid für 2009 wurde nach abgabe der erklärung geändert.
frage: bekommt A irgendwie die bereits gezahlten steuern für 2010 zurück (antrag auf anpassung) oder geht das nur durch abgabe der erklärung für 2010 ?
danke gruß inder