ESt-VZ zurückholen

hallo,

A hat für 2010 auf grund einer schätzung des bescheides für 2009 in diesem zuge 10K als ESt-VZ für 2010 geleistet.

der bescheid für 2009 wurde nach abgabe der erklärung geändert.

frage: bekommt A irgendwie die bereits gezahlten steuern für 2010 zurück (antrag auf anpassung) oder geht das nur durch abgabe der erklärung für 2010 ?

danke gruß inder

wozu solte das FA die VZ 2010 zurückzahlen?? Einfach ESt-Erklärung 2010 abgeben!!

Lia

wozu solte das FA die VZ 2010 zurückzahlen?? Einfach
ESt-Erklärung 2010 abgeben!!

Lia

o.k. die frage war blöd gestellt. also nochmal konkret:

ist es möglich nach ende des VZ durch einen antrag auf anpassung der vorauszahlungen die zuviel gezahlte est zurück zu bekommen oder muss hier zwingend eine komplette est-erklärung eingereicht werden ?

danke

gruß inder

ist es möglich nach ende des VZ durch einen antrag auf
anpassung der vorauszahlungen die zuviel gezahlte est zurück
zu bekommen oder muss hier zwingend eine komplette
est-erklärung eingereicht werden ?

Antrag auf ESt-VZ-Anpassung nach Ablauf des VZ theoretisch möglich, theoretisch auch festsetzbar, habe es auch in der Praxis schon gesehen - praktisch stellt sich aber die Frage, warum nicht gleich eine ESt-Erklärung abgegeben wird…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald