A hat für 2010 auf grund einer schätzung des bescheides für 2009 in diesem zuge 10K als ESt-VZ für 2010 geleistet.
der bescheid für 2009 wurde nach abgabe der erklärung geändert.
frage: bekommt A irgendwie die bereits gezahlten steuern für 2010 zurück (antrag auf anpassung) oder geht das nur durch abgabe der erklärung für 2010 ?
wozu solte das FA die VZ 2010 zurückzahlen?? Einfach
ESt-Erklärung 2010 abgeben!!
Lia
o.k. die frage war blöd gestellt. also nochmal konkret:
ist es möglich nach ende des VZ durch einen antrag auf anpassung der vorauszahlungen die zuviel gezahlte est zurück zu bekommen oder muss hier zwingend eine komplette est-erklärung eingereicht werden ?
ist es möglich nach ende des VZ durch einen antrag auf
anpassung der vorauszahlungen die zuviel gezahlte est zurück
zu bekommen oder muss hier zwingend eine komplette
est-erklärung eingereicht werden ?
Antrag auf ESt-VZ-Anpassung nach Ablauf des VZ theoretisch möglich, theoretisch auch festsetzbar, habe es auch in der Praxis schon gesehen - praktisch stellt sich aber die Frage, warum nicht gleich eine ESt-Erklärung abgegeben wird…