[ESt] wann besteht Pflicht Abgabe Steuererklärung?

Hallo,
ich würde gerne mal wissen, ob man eigentlich verpflichtet ist beim Finanzamt einen Lohnsteuerausgleich zu machen. ?

Ich frage deshalb, weil mich zwei Dinge verwundern.
a) Es gibt eine Bekannte, die hat bisher nur einmal ín ihrem ganzen Berufsleben vor Jahren ein Ausgleich gemacht, danach jedoch nie wieder, obwohl sie es hätte erneut tun können. Sie wurde weder vor ihrem Ausgleich vom Finanzamt aufgefordert, einen Ausgleich zu machen, noch danach weiter regelmäßig einen abzugeben.

b) Bei unsereins ist es so, kaum hat man den ersten Ausgleich gemacht, bekam man bisher regelmäßig weiterhin Bögen für den nächsten Ausgleich vom Fiskus zugeschickt, egal ob man durchgehend beschäftigt war oder nicht (Lohnsteuerpflichtig). Lag aber mal keine Beschäftigung vor und machte deshalb natürlich auch keinen Ausgleich, wurde man trotzdem sofort vom Fiskus angeschrieben, man hätte noch keinen Ausgleich abgegeben. Also mußte man hier erklären, das es auch nichts abzugeben gab. Nur dieses Jahr bekam man erstmalig garnichts vom Fiskus zu hören, Ausgleich machte man trotzdem von sich aus.

Ich meine, das der Fiskus doch eigentlich nicht normal handelt, z. B. weil es u. a. Personen gibt, wo der eine verdient und der andere z. B. eine zu versteuernde Rente hat. Kann doch nicht sein, das hier einer angeschrieben wird und muß blechen, der andere evtl. einfach vergessen wird und außen vor bleibt.

Wie kann man sich das Verhalten des Fiskus erklären. ? Schlafen die, spielen die Auslosung oder was. ?

Danke
Moni

Einkommensteuererklärung!
Vor lauter Ausgleich schmerzt es mir schon in den Augen…

Gut, zuerst mal es gibt keinen Lohnsteuerjahresausgleich mehr für Arbeitnehmer. Das nennt sich seit geraumer Zeit Einkommensteuererklärung.

Unter gewissen Voraussetzungen muss solch eine Erklärung abgegeben werden. Diese Voraussetzungen finden sich im § 25 (3) EStG, § 56 EStDV und nicht zuletzt im § 46 EStG.

Zum Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/
http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/

Kurz und knapp erklärt: hat man nur Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte ohne weitere Ausnahmen, so ist durch den Lohnsteuerabzug bereits die Einkommensteuer abgegolten, eine Einkommensteuererklärung muss dann nicht abgegeben werden. Hat jemand aber Einkünfte oder zusätzliche Einkünfte außer Arbeitslohn, so wird bspw. bei Vermietung kein Steuerabzug vorgenommen. In diesen Fällen besteht die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung, weil die Einkünfte mehr als 410 € betragen (sh. § 46 EStG).

Dann gibt es wiederum Personen, die ihre Renten einfach nicht angeben und weil das FA nichts davon weiß (dies wird sich bald ändern), erhalten diese Leute dann auch keine Aufforderung zur Abgabe der Erklärung.

Weiterhin wurden bis vor einiger Zeit in vielen Ländern die Vordrucke versendet, ganz egal ob man zur Abgabe verpflichtet ist oder nicht. Das Erhalten von Vordrucken bedeutet nicht, dass man diese auch abzugeben hat. Heute ist in vielen Bundeländern aus finanziellen Gründen der Versand an Antragsveranlager abgestellt worden.

Schlafen die, spielen die Auslosung oder was. ?

jepp.

und die schreiben nur die an, wo eh nix zu holen ist.

zusätzlich FAQ 201 und 202
Hi !

Da die Frage öfter auftaucht, haben wir hierzu die FAQ:201 und FAQ:202 eingerichtet.

BARUL76

FAQ 201 führt zu Missverständnissen
@ Barul

mit den FAQ 201 bin ich nicht ganz einverstanden.

Hier könnte es zu Problemen und Missverständnissen führen:

es folgt eine abschließende Aufzählung
-wenn Ehegatten die Steuerklassenkombination III / V gewählt haben

Das würde bedeuten, alle wo einer III hat müssen eine Erklärung abgeben.

Lt. § 46 (2) Nr. 3a EStG ist dies jedoch nur der Fall, wenn der Ehegatte mit V auch Arbeitslohn bezogen hatte.

Dies bitte ich in den FAQ zu korrigieren.

.

Hi !

Dies bitte ich in den FAQ zu korrigieren.

Danke für den Hinweis. Anpassung erfolgt.

BARUL76
FAQier