[ESt] wann Verlust in Zusammenveranlagung angeben?

Guten Abend,

wie funktioniert eigentlich die steuerliche Geltendmachung eines Verlustes?

Mal angenommen, Frau Schulze hat sich in kleinem Umfang selbstständig gemacht, aber im ersten Geschäftsjahr hat sie mehr Ausgaben als Einnahmen. Kann Frau Schulze bei gemeinsamer Veranlagung mit Herrn Schulze Ihren Verlust angeben und dadurch dessen Einkommensteuerlast mindern? Oder müsste sie den Verlust rückwirkend auf das vorangegangene Steuerjahr, in dem sie noch nicht selbstständig war, übertragen? Oder ihn im Folgejahr angeben?

Ich freue mich, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann.

Herzliche Grüße

Kemal

Hallo,

wie funktioniert eigentlich die steuerliche Geltendmachung
eines Verlustes?

Mal angenommen, Frau Schulze hat sich in kleinem Umfang
selbstständig gemacht, aber im ersten Geschäftsjahr hat sie
mehr Ausgaben als Einnahmen. Kann Frau Schulze bei gemeinsamer
Veranlagung mit Herrn Schulze Ihren Verlust angeben und
dadurch dessen Einkommensteuerlast mindern?

Bei Zusammenveranlagung werden die Einkünfte zusammengezählt.

Oder müsste sie
den Verlust rückwirkend auf das vorangegangene Steuerjahr, in
dem sie noch nicht selbstständig war, übertragen? Oder ihn im
Folgejahr angeben?

Nur bei getrennter Veranlagung, dann hat sie ein Wahlrecht zwischen Verlustrück- oder vortrag.

Ich freue mich, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann.

der erhellende Petz

Danke für die helle Info! Bei Zusammenveranlagung Einkünfte zusammenzählen bedeutet im Falle des Ehepaars Schulze, dass positive und negative Einkünfte addiert werden, oder? Ist das so möglich?

Es grüßt

der Kemal

[MOD] Komplettzitat gelöscht