Kirchensteuer senkt ja das zu versteuernde Einkommen. Wenn jetzt eine Nachzahlung erforderlich ist, muss dann nicht auch die vom Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer wiederum angepasst werden, sodass die verbleibende Kirchensteuer entsprechend niedriger ausfällt?
Gruß
Marc
Hi !
Die Nachzahlung erfolgt meistens FÜR das Vorjahr IM Folgejahr. Üblicherweise werden momentan (im Jahr 2006) also die Steuerbescheide für das Jahr 2005 gefertigt. Wenn in diese eine Nachzahlung festgesetzt ist, wird die Zahlung wohl erst im Jahr 2006 erfolgen.
Wegen des sogenannten Zufluß-/Abflußprinzips wirken sich die Zahlungen steuerlich erst im Jahr der Zahlung aus. Die Kirchensteuer-Nachzahlung für das Jahr 2005, welche im Jahr 2006 geleistet wird, wirkt sich somit erst bei der Einkommensteuer-Veranlagung des Jahres 2006 aus.
BARUL76
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