[ESt] was bedeutet Günstigerprüfung?

Hallo!

Im Steuerbescheid sind unter „Erläuterungen“ folgende Einträge zu finden:

a) Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes / Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld … bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. …

b) Die Günstigerprüfung hat ergeben, dass die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtslage 2004 zu einem günstigeren Ergebnis führt.

FRAGEN:

  1. Was bedeuteten a) und b)?
  2. Zur Günstigerprüfung. Hat das Finanzamt die „günstigste Möglichkeit“ berücksichtigt oder muss der Steuerzahler die günstigere Variante nun noch beantragen?

MFG
Linne

Hallo

FRAGEN:

  1. Was bedeuteten a) und b)?

Das Kindergeld reicht für den Lebensunterhalt der Kinder aus, da diese Person zu den Geringverdienern gehört.
Besserverdiener würden statt des Kindergeldes den günstigeren Kinderfreibetrag bekommen, hat das Bundesverfassungsgericht so entschieden.

  1. Zur Günstigerprüfung. Hat das Finanzamt die „günstigste
    Möglichkeit“ berücksichtigt oder muss der Steuerzahler die
    günstigere Variante nun noch beantragen?

macht das FA automatisch

Gruß

der petz

DANKE petzi :wink: