Hallo!
Im Steuerbescheid sind unter „Erläuterungen“ folgende Einträge zu finden:
a) Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes / Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld … bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. …
b) Die Günstigerprüfung hat ergeben, dass die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtslage 2004 zu einem günstigeren Ergebnis führt.
FRAGEN:
- Was bedeuteten a) und b)?
- Zur Günstigerprüfung. Hat das Finanzamt die „günstigste Möglichkeit“ berücksichtigt oder muss der Steuerzahler die günstigere Variante nun noch beantragen?
MFG
Linne
