Hallo liebe www-Gemeinde,
kann mir jemand Links nennen, die etwas über die Anerkennung von Fachliteratur für Einkommensteuererklärungen aussagen, ist zum Beispiel ein Buch über Selbstcoaching Fachliteratur oder Privatvergnügen?
Gibt es eine Sammlung, welche Fachliteratur von den Finanzämtern anerkannt wird!
Danke im voraus für eure Antworten!
Gruss Hermann 47
Sevus Hermann,
einen „Katalog“ dazu gibt es nicht.
Entscheidend ist das Kriterium, ob eine Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Verwendung nach objektiven Kriterien möglich ist. Das würde, falls sich bei der Veranlagung jemand dran festbeißt, Literatur von tendenziell esoterischer Orientierung, die sich „ganzheitlich“ auf die Lebensgestaltung insgesamt bezieht (z.B. „Simplify your Life“), grundsätzlich ausschließen. Es sei denn, der Steuerpflichtige kann zeigen, dass er mit seinem chaotischen, verwuselten Leben höchst glücklich wäre, wenn er damit nicht ständig im Beruf Trabbel bekäme: Wie er das tut, ist seine Sache. Es muß bloß anhand „objektiver Kriterien“ nachvollziehbar sein.
Bei einem Kunstpädagogen können die Kosten für Ausstellungskataloge durchaus Werbungskosten sein. Es kommt drauf an, wie er im Einzelfall argumentiert. Ich hatte einen auf dem Tisch, der zeigen konnte, dass er seine große Diasammlung in verschiedenen europäischen Museen absichtlich in den Wintermonaten geschaffen hat, wenn z.B. der Schmuddelregen von Paris alles andere als attraktiv ist, um in den Sammlungen genug Platz zum Fotografieren war. „Private Mitveranlassung“ war dadurch bereits im Vorfeld der Veranlagung, ohne Einspruch, vom Tisch.
Ist ein seltener und eher extrem gelagerter Fall, soll auch nicht schematisch übertragen werden, eher zeigen, wie frei man hier in der Argumentation ist, wenn sie bloß plausibel an der Sache orientiert ist.
Schöne Grüße
MM