Hallo,
eine Person war im ganzen Jahr 2005 AlG II-Empfänger.
Die Person zog am 01.11.2005 in einen anderen Landkreis. Kosten für den Umzug wurden seiten des Amtes nicht übernommen, da keine amtliche Anordnung für diesen vorlag.
Bis 30.06. 2006 erhielt die Person weiterhin AlG II. Seit dem 01.07.2006 ist die Person fest angestellt.
Die Person bezahlt keine Kirchensteuer und hat die Lohnsteuerklasse I.
Für 2005 wurde keine Steuererklärung abgegeben.
Was kann diese Person alles absetzen?
Kann die Person die Umzugskosten absetzen? Wenn ja, in welcher Höhe?
…???
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Marcel
Man müsste mal wissen, wie hoch die Einkünfte in 2006 waren, dann kann auch gesagt werden, ob nicht schon allein wegen der nicht volljährigen Beschäftigung die gesamte Lohnsteuer erstattet wird.
Man müsste mal wissen, wie hoch die Einkünfte in 2006 waren,
dann kann auch gesagt werden, ob nicht schon allein wegen der
nicht volljährigen Beschäftigung die gesamte Lohnsteuer
erstattet wird.
Nettoeinkommen ca. 6000 €. Sonst keinerlei Einkünfte.
Nettoeinkommen ca. 6000 €. Sonst keinerlei Einkünfte.
Hallo,
dann stellt sich die Frage, ob überhaupt Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen wurde (Blick auf Gehaltsabrechnung genügt). Denn nur das, was man als Steuer gezahlt hat, kann man ggf. zurück erhalten. Hat man nichts gezahlt, lohnt es sich natürlich auch nicht nach „Absetzmöglichkeiten“ zu suchen. Insoweit wird die EStE nur dann ein „Renner“ und max. in der Höhe, in der Abzüge in Form von LSt/SolZ/KiSt vorgenommen wurden. SV-Abzüge werden nicht erstattet!
Mfg vom
showbee