[ESt] Was ist der Spitzensteuersatz?

Hallo ich habe die „Problematik“ Eingangs/Spitzensteuersatz
nicht verstanden! Kanns mir nicht jemand erklären?!

Angenommen ich habe :

Einkünfte aus Gewerbe 10000

  • Sonderausgaben 968
    (alles andere nicht)

=zu versteuerndes Einkommen (Nach Grundtabelle)
9032 sind z.Zt. 221 Einkommensteuer

Was bedeutet dann folgender Satz???

Der Eingangssteuersatz beginnt zurzeit bei 16% oberhalb des sog. Grundfreibetrags von 7.664 Euro.

Danach steigt er progessiv bis auf 47% Spitzensteuersatz an.

Hallo!

=zu versteuerndes Einkommen (Nach Grundtabelle)
9032 sind z.Zt. 221 Einkommensteuer
Der Eingangssteuersatz beginnt zurzeit bei 16% oberhalb des
sog. Grundfreibetrags von 7.664 Euro.

Der Grundfreibetrag bleibt steuerfrei. Das den Grundfreibetrag übersteigende Einkommen wird mit 16% Steuern belastet, also 9.032 € - 7.664 € = 1.368 €. Auf diese 1.368 € zahlst Du 16% Steuern.

Gruß
Wolfgang

9032 sind z.Zt. 221 Einkommensteuer
Der Eingangssteuersatz beginnt zurzeit bei 16% oberhalb des
sog. Grundfreibetrags von 7.664 Euro.

Der Grundfreibetrag bleibt steuerfrei. Das den Grundfreibetrag
übersteigende Einkommen wird mit 16% Steuern belastet, also
9.032 € - 7.664 € = 1.368 €. Auf diese 1.368 € zahlst Du 16%
Steuern.

Ach sind diese 221 aus der Grundtabelle diese 16% von 1368…?
Ich denke ja!

Und wenn ich jetzt 100000 verdiene? (100000-68936=31046 und davon 47 % wären ja 14000 sind aber lt Grundtabelle 21039 die ich zahlen müsste? …also ich verstehe es noch nicht!

[ESt] Spitzensteuersatz
Hi !

Und wenn ich jetzt 100000 verdiene? (100000-68936=31046 und
davon 47 % wären ja 14000 sind aber lt Grundtabelle 21039 die
ich zahlen müsste? …also ich verstehe es noch nicht!

Irgendwie stimmen hier die Zahlen nicht. Woher stammen denn plötzlich die € 68.936,00? Richtig ist, dass laut Tabelle für das Jahr 2005 bei einem zvE von € 68.936,00 eine Steuerlast von € 21.039,00 abgelesen werden kann.

Daneben sei angemerkt, dass im Jahr 2005 der Spitzensteuersatz nich bei 47% sondern bei 42% liegt. Dies sollte bei bei der Berechnung beachtet werden.

Wenn du es ganz genau wissen willst, schau doch mal in den § 32a Einkommensteuergesetz. Dort stehen ein paar Formeln, wie sich der Steursatz/Steuerbetrag ermittelt.

BARUL76

.

Hi !

Und wenn ich jetzt 100000 verdiene? (100000-68936=31046 und
davon 47 % wären ja 14000 sind aber lt Grundtabelle 21039 die
ich zahlen müsste? …also ich verstehe es noch nicht!

Irgendwie stimmen hier die Zahlen nicht. Woher stammen denn
plötzlich die € 68.936,00? Richtig ist, dass laut Tabelle für
das Jahr 2005 bei einem zvE von € 68.936,00 eine Steuerlast
von € 21.039,00 abgelesen werden kann.

Daneben sei angemerkt, dass im Jahr 2005 der Spitzensteuersatz
nich bei 47% sondern bei 42% liegt. Dies sollte bei bei der
Berechnung beachtet werden.

Wenn du es ganz genau wissen willst, schau doch mal in den §
32a Einkommensteuergesetz. Dort stehen ein paar Formeln, wie
sich der Steursatz/Steuerbetrag ermittelt.

Es ist doch immer das Gleiche…Fragen werden von einigen Menschen schlecht bis gar nicht beantwortet…(Wen interessieren die Zahlen?!)

Liebes Sigma,

Es ist doch immer das Gleiche…Fragen werden von einigen
Menschen schlecht bis gar nicht gestellt, d.h. man muss ihnen regelrecht die Würmer aus der Nase ziehen, um überhaupt die Frage ermitteln zu können.

Und dann sind sie angesäuert, wenn die Antwort genauso wenig konkret ausfällt wie die Frage.

Barul ist Deinem Ablese- oder Verständnisfehler auf der Spur, aber weder er noch sonst jemand hier kann konkret erklären, wo der Fehler liegt, wenn Du seine konkrete Rückfrage nicht beantwortest, wo in Deiner Darstellung die 68.936 € herkommen.

Vermutlich ist Dein Fehler, dass Du nicht mit dem Betrag „zu versteuerndes Einkommen“, sondern mit dem Betrag „zu versteuerndes Einkommen minus Grundfreibetrag“ in die Tabelle reingehst.

Gut wäre auch zu wissen, welche Tabelle Du verwendest, da es eine amtliche Tabelle zum ESt-Tarif schon kleine paar Jährchen nicht mehr gibt, und daher auch Fehler in Deinem Ausgangsmaterial drin sein können.

Schöne Grüße

MM

Moin,

Der Eingangssteuersatz beginnt zurzeit bei 16% oberhalb des
sog. Grundfreibetrags von 7.664 Euro.

Danach steigt er progessiv bis auf 47% Spitzensteuersatz an.

das ist missverständlich formuliert: Nicht der Eingangssteuersatz, sondern der Steuersatz steigt auf 47 % an und heißt dann Spitzensteuersatz. Im ESt-Gesetz findest Du den § 32 a, da ist die Berechnung des Steuersatzes beschrieben.

Gruß Ralf

hi,

wenn du nicht selber mit § 32a EStG eine exceltabelle basteln willst, gehe zu http://www.abgabenrechner.de/changereiter.do?reiter=1

nimm eine excel tabelle. gib nach und nach ein „zvE“ (zu versteuerndes einkommen = einkünfte - sonderausgaben - außergew. bel)…

bsp. 10.000 —> 398,-

dann erhöhe das zVE mit jedem schritt um einen betrag X. sofern X klein ist, wird das ergebnis genau, aber es dauert. ich empfehle eine steigerungsrate von 2.000

dann hast du eine liste in excel, links steht das zvE, rechts die ESt belastung. dann nimmst du die graph-funktion von excel und bastelst ein diagramm raus.

jetzt hast du die verlaufskurve des DURCHSCHNÌTTsteuersatzes!

jetzt gehst du in spalte 3, und ermittelst um wieviel die steuerbelastung angestiegen ist. bsp.

10.000 — 398
12.000 — 816 — 418

diese 418 setzt du nun in % zur steigerung von 2.000 (hier 20,9%), das lässt sich natuerlich alles mit formeln machen.

dann hast du also in spalte 4 die GRENZsteuersaetze, die kann man auch wunderbar graphisch darstellen. hier sollte dann im ergebnis die kurve erst ansteigen und dann ab dem spitzen zvE beim spitzensteuersatz in ein plateau gehen.

viel spaß!

gruss vom

showbee

Liebes Sigma,

Es ist doch immer das Gleiche…Fragen werden von einigen
Menschen schlecht bis gar nicht gestellt, d.h. man muss ihnen
regelrecht die Würmer aus der Nase ziehen, um überhaupt die
Frage ermitteln zu können.

Meine Frage ist exakt! Hätte sie auch ohne Zahlen
stellen können ! (Ob nun 68.936 oder 68.936,69588 ist doch nun wirklich nicht entscheidend)

Und dann sind sie angesäuert, wenn die Antwort genauso wenig
konkret ausfällt wie die Frage.

Nee warum?

Barul ist Deinem Ablese- oder Verständnisfehler auf der Spur,
aber weder er noch sonst jemand hier kann konkret erklären, wo
der Fehler liegt, wenn Du seine konkrete Rückfrage nicht
beantwortest, wo in Deiner Darstellung die 68.936 € herkommen.

aus dem Buch…wichtige Steuergesetze 53 Auflage !

Vermutlich ist Dein Fehler, dass Du nicht mit dem Betrag „zu
versteuerndes Einkommen“, sondern mit dem Betrag „zu
versteuerndes Einkommen minus Grundfreibetrag“ in die Tabelle
reingehst.

Kann sein…?!! Nur ist das nicht meine Frage gewesen!!!

Gut wäre auch zu wissen, welche Tabelle Du verwendest, da es
eine amtliche Tabelle zum ESt-Tarif schon kleine paar Jährchen
nicht mehr gibt, und daher auch Fehler in Deinem
Ausgangsmaterial drin sein können.

Schöne Grüße

…vielen Dank !!! Wirklich sehr gut!!!