[ESt] Weiterbildungskosten u.v.m

Hallo,

eine Person hat mehrere Fragen:

  1. Jemand hat Meister-Bafög bezogen, wo wird dies in der ESt eingetragen? Kann man das bei den Ausbildungskosten anrechnen?

  2. Jemand hat eine Weiterbildung zum Betriebswirt absolviert. Ist dies im Mantelbogen unter „Ausbildungskosten“ oder unter „Werbungskosten“ in Anlage N einzutragen?

  3. Jemand hat Halbweisenrente bezogen. Bisher hat er dies in Anlage SO einegtragen. Nimmt er dieses Jahr Anlage R oder wieder SO?

  4. Jemand ist kurzfristig beschäftigt. Nun hat er mit seiner Lohnsteuerkarte 8 Blätter vom gleichen Arbeitgeber über verschiedene Zeiträume erhalten. Darunter sind Zeiträume, in denen keine Steuern gezahlt wurden. Wie muss diese Person nun die ESt ausfüllen?

  5. Angenommen, jemand hat durch sein Studium sehr hohe Werbungskosten und Sonderausgaben, aber ein sehr geringes Einkommen (und zwahl sehr wenig Lohnsteuer). Kann er einen Verlustvortrag machen oder geht das nicht mehr? Wenn es noch möglich ist - wie?

Vielen Dank vorweg!

Gruß
Tato

Hallo,

eine Person hat mehrere Fragen:

diese Person hat mehrere Antworten:

  1. Jemand hat Meister-Bafög bezogen, wo wird dies in der ESt
    eingetragen? Kann man das bei den Ausbildungskosten anrechnen?

Gar nicht, sind keine Einkünfte

  1. Jemand hat eine Weiterbildung zum Betriebswirt absolviert.
    Ist dies im Mantelbogen unter „Ausbildungskosten“ oder unter
    „Werbungskosten“ in Anlage N einzutragen?

Das ist ein schwieriges Thema.
Wenn es eine Erstausbildung ist, sind es auf jeden Fall Sonderausgaben.
Ansonsten kann man es ja mal unter Werbungskosten eintragen, mal sehen, was das Finanzamt davon macht :smile:

  1. Jemand hat Halbweisenrente bezogen. Bisher hat er dies in
    Anlage SO einegtragen. Nimmt er dieses Jahr Anlage R oder
    wieder SO?

Wenn er es bisher auf der Anlage SO eingetragen hat (bis 2004), muss er es ab 2005 auf der Anlage R eintragen.
Ausnahme: Es handelt sich um Versorgungsbezüge, die sind dann wie bisher auf der Anlage N einzutragen.

  1. Jemand ist kurzfristig beschäftigt. Nun hat er mit seiner
    Lohnsteuerkarte 8 Blätter vom gleichen Arbeitgeber über
    verschiedene Zeiträume erhalten. Darunter sind Zeiträume, in
    denen keine Steuern gezahlt wurden. Wie muss diese Person nun
    die ESt ausfüllen?

Alles aufaddieren, auch die Zeiträume ohne Lohnsteuerabzug, und dann aufaddiert in der Anlage N eintragen.

  1. Angenommen, jemand hat durch sein Studium sehr hohe
    Werbungskosten und Sonderausgaben, aber ein sehr geringes
    Einkommen (und zwahl sehr wenig Lohnsteuer). Kann er einen
    Verlustvortrag machen oder geht das nicht mehr? Wenn es noch
    möglich ist - wie?

Bei Sonderausgaben geht nix, die vermindern nicht die Einkünfte.
Bei Werbungskosten könnte hierdurch ein Verlustrücktrag oder -vortrag entstehen.

Gruß

petz

Hallo Petz,

Danke für deine Antwort.

  1. Jemand hat Meister-Bafög bezogen, wo wird dies in der ESt
    eingetragen? Kann man das bei den Ausbildungskosten anrechnen?

Gar nicht, sind keine Einkünfte

Oh, dann muss das auch nicht von den Weiterbildungskosten abgezogen werden?

zu 3)

Ausnahme: Es handelt sich um Versorgungsbezüge, die sind dann
wie bisher auf der Anlage N einzutragen.

Was sind genau Versorgungsbezüge? Es habdelt sich um eine Halbwaisenrente, parallel zur Vollzeit-Weiterbildung.

zu4)

Alles aufaddieren, auch die Zeiträume ohne Lohnsteuerabzug,
und dann aufaddiert in der Anlage N eintragen.

Ok, das habe ich mir schon so gedacht.

zu5)

Bei Werbungskosten könnte hierdurch ein Verlustrücktrag oder
-vortrag entstehen.

Wie beantragt man einen Verlustvortrag?

Gruß
Tato

Hallo,

  1. Jemand hat Meister-Bafög bezogen, wo wird dies in der ESt
    eingetragen? Kann man das bei den Ausbildungskosten anrechnen?

Gar nicht, sind keine Einkünfte

Oh, dann muss das auch nicht von den Weiterbildungskosten
abgezogen werden?

genau

zu 3)

Ausnahme: Es handelt sich um Versorgungsbezüge, die sind dann
wie bisher auf der Anlage N einzutragen.

Was sind genau Versorgungsbezüge? Es habdelt sich um eine
Halbwaisenrente, parallel zur Vollzeit-Weiterbildung.

Na ja, Halbwaisenrente kann man entweder von der BFA, LVA oder ähnliche Institutionen bekommen.
Versorgungsbezüge sind es, wenn der verstorbene Elternteil Beamtenstatus hatte.

zu5)

Bei Werbungskosten könnte hierdurch ein Verlustrücktrag oder
-vortrag entstehen.

Wie beantragt man einen Verlustvortrag?

Man macht auf dem Mantelbogen Seite 1 oben ein Kreuz, dafür ist extra ein Kästchen vorgesehen.
Man bekommt dann zusammen mit dem Einkommensteuerbescheid einen Bescheid über den vortragsfähigen Verlust zur Einkommensteuer (heißt wirklich so).
Dieser Verlustvortrag wird dann im nächsten Jahr automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.

gruß

Petz

Hallo Petz,

Danke für deine Antwort.

Dann scheint das mit dem Verlustvortrag doch nicht so schwer zu sein, wie ich befürchtet habe. Versuchen kann man es ja mal…

Gruß
Tato