[ESt] welche Fromulare für Mini-Job + Gew.Betrieb?

Servus Leute,

vorhanden sind ein Minijob der wohl Pauschal besteuert wird (es finden sich auf der Verdienstbescheinigung viele Kürzel, blicke nicht ganz durch aber „einh. PauSt-AN“ dürfte darauf hinweisen) und ein kleiner Gewerbebetrieb.

Wie wird das ganze nun in das nette Formular für die Einkommensteuererklärung eingetragen?
Gewerbebetrieb ist klar, EÜR. Reicht hier eine ausgedruckte Excel-Datei, oder will hier das Finanzamt hier auch ein Formular? Irgendwelche Formvorschriften?

Aber der Minijob? Muss der überhaupt noch in der Steuererklärung irgendwie eingetragen werden, ist ja schon pauschal besteuert…!?

Gruß,
der Alex

blicke nicht ganz durch aber „einh. PauSt-AN“ dürfte darauf
hinweisen) und ein kleiner Gewerbebetrieb.

Das könnte darauf hinweisen, dass die Steuer dem Arbeitnehmer abgezogen wurde.
Erlaubtes Verfahren, aber m. E. unglückliche Entscheidung des Arbeitgebers.

Gewerbebetrieb ist klar, EÜR. Reicht hier eine ausgedruckte
Excel-Datei, oder will hier das Finanzamt hier auch ein
Formular? Irgendwelche Formvorschriften?

Wenn die Betriebseinnahmen (Umsatz) unter der Grenze von 17.500 € liegen, wird es nicht beanstandet, wenn zur Anlage GSE nur eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung gelegt wird, z. B. eine ExcelTabelle.
Das offizielle Formular ‚Anlage EÜR‘ ist dann nicht unbedingt nötig. Es ist aber sicher sinnvoll, wenn die o. g. ExcelTabelle in ihrer Gestaltung an die Anlage EÜR angelehnt ist.
Letztlich landet dann der Gewinn/Verlust (oft) als eine einzige Zahl in der Anlage GSE.
Ausführlich: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#eksteuer

Das FA bekommt nur die Tabelle. Die Belege (und eine Kopie der Tabelle) mussen (gut sortiert) 10 Jahre aufbewahrt werden.

Aber der Minijob? Muss der überhaupt noch in der
Steuererklärung irgendwie eingetragen werden, ist ja schon
pauschal besteuert…!?

Stimmt. Er kommt nicht in die EkSteuererklärung.

Gruß,
JoKu