Hallo,
angenommen, jemand ist für ein 3/4-Jahr auswärts berufstätig, war jeweils von Montag bis Freitag auswärts. Die Wohnung wurde von der Firma bezahlt.
Er hat einen Geschäftswagen, der komplett geldwert versteuert wird, inklusive der täglich gefahrenen Strecke in die Firrma (die aber aufgrund des auswärtigen Einsatzes nicht gefahren wurde).
Was ist für die Einkommenssteuer zugrunde zu legen? Eine doppelte Haushaltsführung, obwohl die Firma die Wohnung bezahlt hat? Oder nur die Verpfelgungsmehrkosten wegen Einsatzwechseltätigkeit?
Können die Fahrten in die Firma, abgesetzt werden? Nicht angefallen, aber geldwert komplett berücksichtigt? Können die Familienheimfahrten angesetzt werden (Geschäftswagen)?
Danke und Gruß,
Alex
Mal ne Frage zu deinem Beispiel,
angenommen, jemand ist für ein 3/4-Jahr auswärts berufstätig,
war jeweils von Montag bis Freitag auswärts. Die Wohnung wurde
von der Firma bezahlt.
heisst das, das in deinem Fall die anfallende Miete auch als Geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers versteuert würde ?
Hi,
nein, in diesem Beispiel würde die Wohnung direkt vom AG bezahlt werden, würde nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Der AN würde die Mietkosten auch nicht in der Steuererklärung angeben.
Alex
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Verweis ins Archiv
Hi !
Es handelt sich in dem vorgelegten Sachverhalt um eine Doppelte Haushaltsführung und nicht, wie auch zu lesen war um eine Einsatzwechseltätigkeit.
Im Archiv findet sich unter dem Stichwort „Doppelter Haushalt“ zu einem ganz ähnlich gelagerten Sachverhalt unter anderem Folgendes:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Damit dürfte bereits ein Großteil der Fragen beantwortet sein. Oder ergeben sich duch den Artikel neue Fragen?
BARUL76
.
Hi,
danke für den Link, soweit sehr hilfreich.
In meinem Beispiel würde dann folgendermaßen abgerechnet werden:
- Das ganze Jahr die Kilometer vom Erstwohnsitz in die Firma, da als geldwerter Vorteil bereits verrechnet.
- Für 3 Monate Verpflegungsmehrkosten
- Für die komplette Zeit die Familienheimfahrten (die 0,002 % aus o.g. Link wurden jedoch nicht verrechnet… wie mit umgehen?)
Weitere Frage, hätte die Wohnung als geldwerter Vorteil verrechnet werden müssen, wie im anderen Posting angesprochen?
Danke und Grüße,
Alex
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