[ESt] welche Nachweise für Werbungskosten bringen?

Hallo,

im Folgenden einige allgemein gehaltene Fragestellungen an das werte Forum:

  • Fachliteratur: Reichen Rechnungen oder müssen Zahlungsbelege

  • Doppelte Haushaltsführung: Fahrtkosten für Heimfahrten über
    insgesamt 1000 EUR, werden hier wohl Nachweise verlangt

  • Laptop, wie wird nachgewiesen zu wieviel Prozent
    beruflich/privat. Angenommen man kauft im Feb 06 einen
    Laptop für 4.000 EUR und dieser wird gestohlen oder wird
    stark beschädigt und nicht mehr nutzbar. Folgt daraus, dass
    der gesamte Kaufpreis im Jahr der Anschaffung geltend
    gemacht werden kann ?

  • Bewerbungskosten: gibt es hier eine Pauschale ? Was ist
    bei E-Mail-Bewerbungen hinsichtlich einer Pauschale ?

  • Muss man eine „400 Euro Tätigkeit“ angeben ?

Ist es möglich schon im November eine Lohnsteuervorfinanzierung zu bekommen ?

Vielen Dank im Voraus

Isac

Zu den einzelnen Punkten kommen sicher noch fundierte Antworten.
Generell gilt:
Belege schaffen Vertrauen. Wenn es zu einer Rechnung auch eine Quittung oder einen Überweisungsbeleg gibt: Dranheften.

Wenn man etwas gar nicht (mehr) belegen kann, ist das FA auch gegenüber einer ehrlichen und realistischen Schätzung nicht abgeneigt.
Die Leuts beim FA sind meist höflich und freundlich, aber selten dumm. :wink:

Ist es möglich schon im November eine
Lohnsteuervorfinanzierung zu bekommen?

Freibeträge können noch bis zum November eines laufenden Jahres in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden und wirken dann für die verbleibenden Gehaltszahlungen.

Laptop … gestohlen

Gibt es dazu eine Anzeige bei der Polizei?

Laptop … wird stark beschädigt und nicht mehr nutzbar.

Foto oder Quittung vom Entsorger vorhanden?

Gruß JoKu