Hallo,
Sehe ich das richtig, dass ein Aussteuerversicherung für die Tochter und eine PKW-Haftpflicht für den Sohn nicht abzugsfähig sind, weil sie freiwillige Aufwendungen sind (EStG § 12 Satz 2)?
Wie sieht es mit einer Familien-Privathaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung aus, sind das abzugsfähige (oder beschränkt) Sonderausgaben? Würde mich über Antworten sehr freuen.
MfG
Lenny
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Rechtsschutz ist teilweise als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar (siehe http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9845.htm)
die Privathaftpflichtversicherung ist eine Sonderausgabe (http://www.steuerthek.de/handbuch/est/sonderausgaben…)
Hallo,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Lag ich denn bei der PKW- und Aussteuerversicherung richtig?
MfG
die Aussteuerversicherung ist eine Versicherung auf den Erlebens- oder Todesfall und somit als Sonderausgabe abzugsfähig:
http://www.steuerlex.de/guener-schweitzer/lexika.htm…
zur KFZ-Haftplicht: da kommt es logischerweise drauf an, wer Versicherungsnehmer ist. Der Versicherungsnehmer kann die Beiträge dann von der Steuer absetzen.