[ESt] welchen Aufwand für politische Tätigkeit?

vorweg ein frohes neues Jahr…
Mit dem Jahreswechsel verbunden ist ja immer die Abgabe der
Einkommens- / Lohnsteuer. Hierzu mal folgende Fragen:

  • Wenn jemand kommunalpolitisch tätig ist, welche Beträge der
    Aufwandsentschädigung sind wie zu behandeln? (z.B. Stadt-, Ortsrat und
    Hilfsbeamteneigenschaft durch OB).
  • Sind neben den Telefonkosten als normal Verdiener (Beamter Land
    Nds) weitere Beträge (pauschal) absetzbar?
  • Kann man ein Arbeitszimmer im eigenen Haus absetzen (Kosten für
    Strom etc)?
  • welche möglichkeiten gibt es weiterhin auf der Steuererklärung um
    diese Tätigkeiten anzugeben, bzw abzusetzen?

Herzlichen Dank für die Antworten, weitergehende Fragen beantworte
ich natürlich gern!!!

Das sind im Regelfall steuerfreie Einnahmen. Somit sind keine Werbungskosten ansetzbar.

§ 3 Nr. 12 EStG
R 13 LStR 2005

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

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