[ESt] welchen Nachweis für 6 Tage-Woche?

Hallo zusammen,

Die A ist bei der Post beschäftigt und hat 6 Arbeitstage pro Woche.
In ihrer Steuererklärung hat sie 275 Arbeitstage für das Jahr 2005 angegeben, was auch der Wahrheit entspricht.
Jetzt verlangt das Finanzamt einen Nachweis des Arbeitgebers über die tatsächlich angefallenen Arbeitstage.
Die zuständige Personalsachbearbeiterin lehnt dies jedoch mit dem Hinweis ab, das der bürokratische Auwand dafür zu hoch sei. Wenn dies für jeden bei der Post Angestellten gemacht werden sollte, müsse zusätzliches Personal für die alleinige Bearbeitung für die Wünsche des Finazamtes abgestellt werden. Denn dazu müssten die Dienstpläne, Krankheits- und Urlaubslisten von den Filialleitungen abgefordert und ausgewertet werden. Diese Unterlagen liegen nicht in digitalisierter Form, sondern nur in Papierform vor. Der Aufwand wäre also wirklich gigantisch.
In den zurückliegenden Jahren hat die A in ihrer Steuerklärung immer zwischen 270 und 280 Tagen angegeben. Dies wurde nie beanstandet.

Was tun?

Gruß
Carsten

Hallo zusammen,

eine Freundin von mir hat folgendes Problem:

Sie ist bei der Post beschäftigt und hat 6 Arbeitstage pro
Woche.
In ihrer Steuererklärung hat sie 275 Arbeitstage für das Jahr
2005 angegeben, was auch der Wahrheit entspricht.
Jetzt verlangt das Finanzamt einen Nachweis des Arbeitgebers
über die tatsächlich angefallenen Arbeitstage.
Die zuständige Personalsachbearbeiterin lehnt dies jedoch (in
meinen Augen zu Recht)ab, mit dem Hinweis,das der
bürokratische Auwand dafür zu hoch sei. Wenn Sie dies für
jeden bei der Post angestellten machen sollte, müsse
zusätzliches Personal für die alleinige Bearbeitung für die
Wünsche des Finazamtes abgestellt werden. Denn dazu müssten
die Dienstpläne, Krankheits- und Urlaubslisten von den
Filialleitungen abgefordert und ausgewertet werden. Diese
Unterlagen liegen nicht in digitalisierter Form, sondern nur
in Papierform vor. Der Aufwand wäre also wirklich gigantisch.
In den zurückliegenden Jahren hat Sie in ihrer Steuerklärung
immer zwischen 270 und 280 Tagen angegeben. Dies wurde nie
beanstandet.

Was tun?

Gruß
Carsten

hi,

ich würd mal beim amt anrufen und höflich fragen, wieso der ganze aufriss veranstaltet wird, wenn doch jedem klar sein müsste, dass man bei der post eben 6 und nicht 5 tage arbeitet - wenn nicht eingelenkt wird vom FA einfach um den bescheid bitten, mit dem hinweis an den bearbeiter, dass dann einspruch und ggfs. klage folgen werden - denke, das reicht dann fürs erste - ein richtig guter freund wird der finanzbeamte dann wahrscheinlich nicht mehr werden…

gruß vom inder

Hallo Du,
ich habe mal gelernt, daß ein Spruch „Ich versichere dem Leiter des
Finanzamtes an Eides statt“ und dann der Sachverhalt, jeden fehlenden
schriftlichen Nachweis ersetzt.
Bei mir hat es jahrelang funktioniert, weil man nicht für jeden pipapo
eine Quittung erhält.
Es ist ja auch so, daß die grundsätzlich jedem mißtrauen, sondern
einfach nur für die Verwaltung die Belege haben wollen.
Gruß
Wilfried

Hallo Carsten,

ergänzend zu den Meinungen der anderen Poster schlage ich vor, dass eine Kopie des Arbeitsvertrages an das FA geschickt wird. Darin wird ja wohl schwarz auf weiss stehen, dass eine 6-Tage-Woche vorliegt!

Gruß
WB

Servus Wilfried,

man darf davon ausgehen, daß ein Finanzbeamter das Institut der Versicherung an Eides statt in seiner Ausbildung kennen gelernt hat und über die so geschriebene Floskel eher schmunzeln wird.

Du ich schwörs, ey!

Schöne Grüße

MM

Genau, eyh
Servus MM,

man darf davon ausgehen, daß ein Finanzbeamter das Institut
der Versicherung an Eides statt in seiner Ausbildung kennen
gelernt hat

das wurde hier aber noch nicht erwähnt

und über die so geschriebene Floskel eher
schmunzeln wird.

Kann ja sein, wenn er ein fröhlicher Mensch ist.
Wirksam ist es aber trotz schmunzeln.

Du ich schwörs, ey!

Genau, nur die Verwendung des „Sie“ das Weglassen des „ey“ beim
Finanzbeamten wirkt dann seriöser
Schöne Grüße
WR

Hi !

Denn dazu müssten die Dienstpläne, Krankheits- und
Urlaubslisten von den Filialleitungen abgefordert und
ausgewertet werden.

Kenne die Gepflogenheiten bei der Post nicht. Aber ist es denn nicht auch möglich, dass bestimmte Schriftstücke dezentral, also beim direkten Vorgesetzen abgefordert werden?
Wenn also der Filialleiter Kenntnis über den Arbeitsumfang hat, wieso wird dieser dann nicht um Unterschrift gebeten, sondern sich diese von der Personalabteilung (nicht) geholt?

fragende Grüße

BARUL76

.

Hallo,

das war ja genau mein erter Rat an sie, dass sie sich die Bescheinigung von der Filialleitung holt.
Nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin war dies jedoch hinfällig. Denn das würde sie nicht akzeptieren. Das Argument seitens der Sachbearbeiterin ging wohl in Richtung „Gefälligkeitsbescheinigung“. Daher sei eine Bescheinigung von höherer Instanz gefordert.

Gruß
Carsten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nein, das steht nicht expliziet im Vertrag. Da wird in Bezug auf die Arbeitszeit nur auf dén jeweilig gültigen Tarifvertrag hingewiesen.
Nichts desto trotz weiß aber jedes Schulkind, dass bei der Post der Samstag Regelarbeitstag ist.

Gruß
Carsten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke erst einmal für die Antworten.

Probleme mit diesem Finanzamt gibt es schon seit Jahren, nicht nur bei mir, sondern auch im Bekanntenkreis.
Beispiele dazu:

  1. Person A arbeitet wie erwähnt bei der Post und bekommt von ihrem Arbeitgeber die Dienstkleidung gestellt ( die mit dem schönen Posthorn
    :wink: )
    Drei Jahre werden die Reinigungskosten dafür akzeptiert, im vierten Jahr abgelehnt, mit der Begründung, dies sei keine berufstypische Kleidung, da sie auch privat getragen werden könne. Daraufhin Widerspruch mit Hinweis auf Gerichtsurteil. Einspruch anerkannt. Ein Jahr später das selbe Spiel, zuerst abgelehnt, dann, nach Widerspruch akzeptiert.

  2. Person B hat im Jahr 2004 bei einer 5-6 Tage-Woche 255 Arbeitstage gehabt, was vom Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.
    Finanzamt reduziert die Tage auf 225, Widerspruch von Person B, Finanzamt akzeptiert den Widerspruch und die 255 Arbeitstage in dem Antwortschreiben, schickt den berichtigten Becheid, jedoch nur mit 235 Arbeitstagen

  3. Person C macht eine 4-jährige Fortbildung. Zwei Jahre erkennt das Finanzamt die Kosten für eine Lerngemeinschaft an, im 3. Jahr wird eine genaue Auflistung verlagt über Datum, Uhrzeit,Länge der Zusammentreffen und die Themen der einzelnen Lerntreffen.

  4. Person D lässt ihre Arbeitskleidung von ihrer Schwester ( Schülerin und noch bei den Eltern wohnend )waschen und bügeln. Dafür gibt Person D ihrer Schwester 10€ im Monat.
    Sechs Jahre erkennt das Finanzamt diese Kosten als Werbungskosten an, im siebten Jahr abgelehnt, da Schwester nicht steuerlich beim Finanzamt gemeldet und mit Androhung einer Überprüfung eines Dienstleistungsverhältnisses. Widerspruch mit Hinweis, das die Schwester noch Schülerin ist und die 10€ die entstehenden Kosten nicht einmal abdecken. Finantamt akzeptiert. Ein Jahr später, das selbe Spiel.

Anhand dieser Beispiele kann sich jeder selbst ein Bild von dieser Behörde machen. Für mich ist das Willkür und grenzt schon an Schikane.
Sicherlich gibt es Spielräume, es kann doch aber nicht sein, dass man hier nach Lust und Laune entscheidet.
Außerdem werd ich das Gefühl nicht los, dass Widersprüche provoziert werden, denn diese müssen ja schließlich bearbeitet werden, was zur Folge hat, dass Personal erhalten oder sogar noch aufgestockt werden muß.

Gibt es denn eine übergeordnete Behörde, wo Beschwerden eingereicht werden können?

Gruß
Carsten

Post: Willkür, wo beschweren?
Hallo Captain,

wo kann ich mich eigentlich bei diesem noch soooo großen Beamtenapparat wie der Post beschweren?

Briefe wurden nachweislich nicht zugestellt.
Öffnungszeiten der Postfiliale unter aller Kanone.
Anrufe in der Postfiliale unmöglich, da man im Teleonbuch nur eine 0800-Nummer findet, wo man irgendwo zwischen Flensburg und München bei einem inkompetenten Mitarbeiter landet.

Falsches Forum

denke mal, Du solltest Deine Frage im Brett „Behörden + Ämter“ posten.

Trotzdem ein paar Anmerkungen:

Hallo Captain,

wo kann ich mich eigentlich bei diesem noch soooo großen
Beamtenapparat wie der Post beschweren?

Keine Ahnung, bin nicht bei der Post. Und mit den Beamten stimmt so auch nicht mehr, denn viele haben mittlerweile ein einfaches Angestellten-Verhältnis.

Briefe wurden nachweislich nicht zugestellt.

Wenn Du das beweisen kannst, dürfte es ja auch kein Problem sein, die Sache klar zu stellen.

Öffnungszeiten der Postfiliale unter aller Kanone.

Hm, kann ich nicht nachvollziehen. Sind die Banken da besser? Bei der Post kann ich auch Samstag hin, oft sogar bis 20 Uhr, jedenfalls in Großstädten. Was haben da z.b. die nicht beamteten Banker aufzubieten?

Anrufe in der Postfiliale unmöglich, da man im Teleonbuch nur
eine 0800-Nummer findet, wo man irgendwo zwischen Flensburg
und München bei einem inkompetenten Mitarbeiter landet.

Nur ein Problem der Post? Mittlerweile haben viele Firmen Callcenter, ist also nicht expliziet auf die Post gemünzt.

Gruß
Carsten

denke mal, Du solltest Deine Frage im Brett „Behörden + Ämter“
posten.

Du Dein Problem auch.

Hier geht es um steuerrechtliche Probleme.

Das Produzieren von Einsprüchen hilft nicht etwa, mehr Personal in den einzelnen Abteilungen zu erhalten, sondern dient eher dazu, vom Vorgesetzten eins auf den Deckel zu bekommen. Wer übermäßig viele Einsprüche produziert ist nicht zuletzt Kantinengespräch schlechthin, weil er eben vom Steuerrecht anscheinend nichts versteht.

Gemeint sind natürlich die Einsprüche, die zu einer Änderung zugunsten des Steuerbürgers führen und auf Fehler von Bearbeitern basieren.

Aber auch ist die Einkommensteuer eine Jahressteuer, wenn heute mal was anerkannt wird heißt das nicht, dass dies morgen auch so ist oder dass sogar ein Anspruch besteht.