[ESt] Welches Finanzamt ist zuständig?

Hallo mal wieder,

nach langer Abstinenz kann ich endlich auch wieder an wer-weiss-was.de teilnehmen.

Und gleich auch mal eine Frage:

Angenommen, eine Person wohnt an Ort A und gibt dort ihre ESt-Erklärung für das Vorjahr ab. Kurze Zeit nach Einreichung der Unterlagen zieht sie um an Ort B (anderes FA zuständig, ggf. sogar anderes Bundesland).

Der Umzug muss dem FA ja mitgeteilt werden.

Geht dadurch die Zuständigkeit auch für die bereits vor dem Umzug eingereichte Erklärung von Finanzamt A auf Finanzamt B über, oder wird diese bei A weiterbearbeitet?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

B

Hallo Petz,

danke für die schnelle Antwort!

Also würden alle Unterlagen entsprechend von A nach B weitergeleitet. (Eigentlich auch, wenn man bei A schon mit der Bearbeitung angefangen hat? Können auch die ELSTER-Daten weitergeleitet werden?)

Viele Grüße
Frank

Es können auch Elsterdaten weitergeleitet werden. Zuständig ist nach § 19 Abgabenordnung das Wohnsitzfinanzamt und wenn das ehemalige FA erfährt, dass jemand umgezogen ist, dann wird es den Fall sofort weiterleiten. Oft wird der Fall dennoch erst bearbeitet, weil man sich im FA auch nicht immer an die Gesetzt hält bzw. garnichts davon weiß.

Danke!
Hallo Oerdiz,

alles klar. Vielen Dank!

Viele Grüße
Frank