Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema „Einkommensteuer“ respektive „Werbungskosten“.
Welche Kosten und Aufwendungen können bei einem (sechswöchigen) betrieblichen Auslandseinsatz in einem europäischen Nachbarland (Frankreich) geltend gemacht werden, wenn das Finanzamt bei der Berechnung bereits die durch die Firma gezahlten Verpflegungskosten als „vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzte Beträge“ erstattet hat.
Gibt es dann Pauschalen o.Ä., wie z.B. „Trennungsgeld“ etc., die den Werbungskosten wieder hinzu gerechnet werden können? Falls ja, welche?!
Beste Grüße aus Köln,
Lisa