[ESt] Werbungskosten: bei Email-Bewerbung möglich?

Hallo,
ich habe in einer Zeitung einen Bericht über Werbungskosten gelesen.

Mir war zuvor nur bekannt, dass diese, durch Belege nachgewiesen, geltend gemacht werden können.

In dem Artikel ging es um Kosten für E-Mail-Bewerbungen.
Man könnte auch ohne Belege diese geltend machen.

Da stellt sich mir die Frage, warum das Finanzamt nicht nachweisbare Dinge berücksichtigen sollte.(Man könnte ja eine x-beliebige Zahl Email-Bewerbungen geltend machen ohne dass es der Realität entspricht)

Die 2. Frage die sich mir stellte war, welche Belege über Email-Bewerbungen man überhaupt einreichen könnte, um in diesem Fall höhere Werbungskosten zu erzielen?

Danke für Eure Antworten.

Viele Grüsse

Jo

Wobei sich die Frage stellt, welche Kosten überhaupt bei einer e-mail-Bewerbung entstehen…

fragt sich

der Petz

ich habe in einer Zeitung einen Bericht über Werbungskosten
gelesen.

Hallo,

Zeitungen… Wurschdblätter…? Keine Fachlektüre! Man kann in der Tat auch ohne Belegnachweis Werbungskosten geltend machen. Es ist eine Frage der Glaubhaftmachung. 30 Bewerbungen bei 2 Monaten Arbeitslosigkeit könnten noch glaubhaft sein, 300 wohl ohne Belegnachweis nicht mehr. Bzgl. der Online-Bewerbung hat die Zeitung wohl Sozial- und Steuerrecht durcheinander gebracht. Auch für eine Onlinebewerbung bekommt man vom Arbeitsamt vollen Kostenersatz (frei nach dem Motto wir haben schon kein Geld, also lassen wir es uns was kosten). Beim Finanzamt kann man nur echte Aufwendungen ansetzen, also bspw. nicht die eigene Arbeitszeit! Insoweit bleibt wohl bei einer Onlinebewerbung die Kosten von 1h Strom & Onlinekosten sowie ggf. einmalig die Kosten für ein Passbild welches man dann einscannt.

Mfg vom

showbee