[ESt] Werbungskosten Fachliteratur wieder verkauft

Hallo,

eine kurze Frage: Angenommen ein Arbeitnehmer muss in seinem Job ständig auf dem neuesten Stand seines Fachgebietes bleiben. Dazu kauft er regelmäßig die aktuelle Fachliteratur aus D und USA.

Die Kaufpreise setzt er als Werbungskosten im Jahr der Anschaffung in der ESt-Erklärung an.

Was aber, wenn er nach der Lektüre in demselben oder ein späteren Veranlagungszeitraum einige dieser Bücher wieder gebraucht verkauft? Muss er dann diese Einnahmen steuerlich angeben? Falls ja - wo würden die eingetragen?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Eine Angabe ist nicht erforderlich.

Hallo Oerdiz,

vielen Dank für Deine Antwort!

Eine Angabe ist nicht erforderlich.

Kurze Nachfrage - weshalb nicht? Senkt dies nicht die Werbungskosten, wenn geltend gemachte Güter wieder verkauft werden?

Viele Grüße
Frank

Hallo,

weil sich die Bücher im Privatvermögen befinden.

Im Privatvermögen befindliche Wirtschaftsgüter müssen im Gegensatz zum Betriebsvermögen nur unter der Voraussetzung des § 23 EStG versteuert werden.

http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html

Gruß

Petz

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Hallo Petz,

vielen Dank für die Info und den Link!

Im Privatvermögen befindliche Wirtschaftsgüter müssen im
Gegensatz zum Betriebsvermögen nur unter der Voraussetzung des
§ 23 EStG versteuert werden.

Wenn ich §23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 richtig interpretiere, müsste aber dennoch ein Jahr zwischen Anschaffung und Veräußerung liegen (hier wird ja von „anderen Wirtschaftsgütern“ gesprochen)?

Viele Grüße
Frank

Hier ein sehr passender Link für Interessierte:

http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20050728/b_…

Dort will man vom Porscheverkäufer keine Steuer. Warum allerdings der Papst-Golf unter den § 23 EStG gefallen ist… wer weiß…

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Vielen Dank!
Hallo Oerdiz,

vielen Dank für den Link!

Viele Grüße
Frank

Stimmt das wirklich?
Hallo!

zu den bisherigen Antworten möchte ich gerne was nachfragen. Es ging doch nicht um die Frage, ob die Verkäufe als privates Veräußerungsgeschäft anzusehen sind. Denn schließlich wird praktisch niemand die gebrauchte Fachliteratur mit Gewinn verkaufen können.

Es ging vielmehr um die Frage, ob der erzielte Verkaufspreis von den angesetzten Werbungskosten abgezogen werden muss. Beispiel: A kauft ein Fachbuch für 100 Euro. Kurze Zeit später (im selben VZ) verkauft er das Buch wieder für 50 Euro. Wie hoch sind die für Fachliteratur anzusetzenden Werbungskosten? Ich wage zu behaupten, dass nur der tatsächlich angefallene Mittelabfluss anzusetzen ist, und dies sind 50 Euro. Liege ich damit falsch? Und was passiert, wenn der Wiederverkauf des Buches erst in einem späteren VZ erfolgt?

Viele Grüße,

Axel

hi,

nein, der verkaufserlös mindert nicht die werbungskosten! bei einkünften aus nichtselbstständiger arbeit wird nur der zu- und abfluss nicht jedoch die substanz besteuert. der arbeitnehmer hat kein betriebsvermögen, sondern nur privatvermögen. verkäufe aus dem privatvermögen sind allerdings nur nach maßgabe des § 23 EStG steuerpflichtig. hierzu müsste man schon BEI anschaffung der literatur den gewinnerzielenden verkauf beabsichtigt haben. da man bei kauf aber nur lesen will und von vornherein weiss, dass nur mit verlust verkauft wird , liegt kein fall des § 23 EStG vor.

man muss beide vorgänge getrennt betrachten.

mfg vom

showbee