[ESt] werden diverse Einkünfte zusammengerechnet?

Hallo allerseits!

Bei mir herrscht bei einem Punkt in Bezug auf die Besteuerung von Zinsen, anderen Kapitalerträgen, dem Einkünften aus unselbstständigen Beschäftigungsverhältnis usw immer noch EINE große Unklarheit. Einen Versuch ist’s wert:

Pauschal angenommen, man hat in einem Jahr 4000€ Zinseinnahmen und Einküfte aus diversen Renditen und 6000€ hat man durch eine Beschäftigung bei einer Firma verdient. Wird dann die Differenz aus Grundfreibetrag (7.664€) und dem verdienten Einkommen besteuert??? Und wie werden dann die Zinsen besteuert (Hierfür gibt es doch eigentlich eine Zinsabschlagsteuer)??? Oder werden die Zinsen doppelt besteuert??? Und wie verhält sich die ganze Sache mit dem Sparerfreibetrag???

Ich weiß nicht genau, wie ich hier was einordnen soll bzw. wann was wie besteuert wird!

Vielen Dank im Vorraus,

Tim

Servus Tim,

Wird dann die
Differenz aus Grundfreibetrag (7.664€) und dem verdienten
Einkommen besteuert?

Besteuert wird das zu versteuernde Einkommen. Das ist die Summe der Einkünfte minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastungen plus/minus ein paar hier unwichtige Dinge, die man nirgendwo sonst zuordnen kann.

Der Grundfreibetrag wird dabei nicht separat abgezogen, er ist im ESt-Tarif enthalten:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__32a.html

Was Einkünfte sind, richtet sich nach der Einkunftsart. Bei den genannten Einkunftsarten geht es um Einnahmen minus Werbungskosten (hat nichts mit Reklame zu tun; Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen).

Und wie werden dann die Zinsen
besteuert (Hierfür gibt es doch eigentlich eine
Zinsabschlagsteuer)?

Noch nicht. Die Einführung einer Zinsabschlagsteuer als echte Abgeltungsteuer ist in der Pipeline, das wird noch dauern. Derzeit ist die Zinsabschlagsteuer (für Steuerinländer) eine Erhebungsform der ESt, sie wird auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet wie einbehaltene Lohnsteuer bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Es gibt noch ein paar ähnliche Erhebungsformen, bei denen vorab ein pauschal errechneter Betrag einbehalten wird, u.a. im Baugewerbe und bei Künstlern; auch bei Arbeitnehmern die LSt, allerdings ist bei Arbeitnehmern in bestimmten Fällen das Besteuerungsverfahren mit dem Einbehalt von LSt schon zu Ende, falls die Betroffenen keine Veranlagung beantragen.

Oder werden die Zinsen doppelt besteuert?

Nein. Faktisch eher ermäßigt, falls es jemandem gelingt, sie zu verheimlichen: Die ZASt wird oft genug im Vergleich zur festzusetzenden ESt viel weniger sein.

Und wie verhält sich die ganze Sache mit dem
Sparerfreibetrag?

Das ist ein Freibetrag, der bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen abgezogen wird.

Schöne Grüße

MM

Ich weiß ja nicht, ob die spezielle Ausführung von MM hier wirklich weiterhilft.

Grob gesagt und für Laien verständlich: die Einkünfte werden addiert, Lohnsteuer und Zinsabschlag werden angerechnet, es kommt also durch den Zinsabschlag nicht zu einer Doppelbesteuerung. Das war eine gesetzl. Maßnahme zum Nachteil von denen, die solche Einkünfte nie angegeben haben.

Ein hilfreiches Tool ist http://www.abgabenrechner.de (Einkommensteuer).

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Und wie werden dann die Zinsen
besteuert (Hierfür gibt es doch eigentlich eine
Zinsabschlagsteuer)?

Noch nicht. Die Einführung einer Zinsabschlagsteuer als echte
Abgeltungsteuer ist in der Pipeline, das wird noch dauern.

Eigentlich werden die Zinsen schon besteuert, und zwar mit dem Satz der Deiner EKSt entspricht.

Oder werden die Zinsen doppelt besteuert?

Nein. Faktisch eher ermäßigt, falls es jemandem gelingt, sie
zu verheimlichen: Die ZASt wird oft genug im Vergleich zur
festzusetzenden ESt viel weniger sein.

Also wenn die Zinsabschlagsteuer anfällt kann ich nichts mehr verheimlichen.
Und wir wollen mal vom korrekten Werdegang reden.
Meines Wissens beträgt diese 30%.
Ist der persönliche Steuersatz niedriger als 30% kann mann/frau sich die zuviel gezahlte Knete zurückholen, ist der persönliche Steuersatz größer als 30% muß man nachzahlen.
Übrigens, ein Alleinstehender mit 60000,-€ zu versteuernden Einkommen (und das ist auf jeden Fall weniger als das Bruttogehalt) zahlt 7286,-€ EKSt, meines Erachtens immer noch keine 30%.

cu

Hallo,

Eigentlich werden die Zinsen schon besteuert, und zwar mit dem
Satz der Deiner EKSt entspricht.

Nicht bloß eigentlich, sondern auch uneigentlich. Es ging hier aber um die Frage, ob die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen ausschließlich mit der ZASt als Abgeltungssteuer erfolgt. Dieses wird möglicherweise schon ab 2008 so sein, aber dazu ist noch nichts verabschiedet.

Also wenn die Zinsabschlagsteuer anfällt kann ich nichts mehr
verheimlichen.

Fast hätt ich hier gesagt: „Träum weiter…“; aber Du hast schon Recht, es ist ein bissel schwieriger geworden. Trotzdem gibt es unverändert haufenweise Zinseinnahmen, bei denen es bei der Besteuerung mit der ZASt bleibt.

Meines Wissens beträgt diese 30%.

Guckst Du: http://bundesrecht.juris.de/estg/__43a.html

Übrigens, ein Alleinstehender mit 60000,-€ zu versteuernden
Einkommen (und das ist auf jeden Fall weniger als das
Bruttogehalt) zahlt 7286,-€ EKSt, meines Erachtens immer noch
keine 30%.

Sein Grenzsteuersatz, auf den es hier ankommt, beträgt 42%. Grenzsteuersatz bezeichnet die zusätzliche ESt / zusätzliches zu versteuerndes Einkommen. Wenn ers schafft, seine Zinseinnahmen an der Veranlagung vorbei zu mogeln, und es bei der ZASt bleibt, erspart er sich die Differenz zwischen dem Grenzsteuersatz und der ZASt.

Das ist ungefähr so, als würden bei Gehaltsempfängern pauschal 30% LSt einbehalten (nach Abzug von Freibeträgen), und die, die sich veranlagen lassen wollen, müssten dann halt ggf. mehr bezahlen. Seltsamerweise funktioniert das bei der LSt aber grade umgekehrt.

Schöne Grüße

MM

Übrigens, ein Alleinstehender mit 60000,-€ zu versteuernden
Einkommen (und das ist auf jeden Fall weniger als das
Bruttogehalt) zahlt 7286,-€ EKSt, meines Erachtens immer noch
keine 30%.

Sein Grenzsteuersatz, auf den es hier ankommt, beträgt 42%.
Grenzsteuersatz bezeichnet die zusätzliche ESt / zusätzliches
zu versteuerndes Einkommen. Wenn ers schafft, seine
Zinseinnahmen an der Veranlagung vorbei zu mogeln, und es bei
der ZASt bleibt, erspart er sich die Differenz zwischen dem
Grenzsteuersatz und der ZASt.

Sorry, natürlich sind es 17286,-€.
Das mit dem Grenzsteuersatz glaube ich so nicht, Zinseinnahmen werden mit allen anderen Einnammen zusammengelegt und ergeben ein zu versteuerndes Einkommen. Um beim obigen Beispiel zu bleiben, 40000,- sind Arbeitseinkünfte und 20000,- Zinseinnahmen über dem Zinsfreibetrag - macht 60000,- zu versteuerndes Einkommen und eine Steuer von knapp 18000,- , was dann 30% wären.
Hatte er bloß 20000,- Arbeitseinkommen wäre das zu verst. Einkommen 40000,- und 9223,- EKSt fällig (entspricht knapp 24%).

Servus,

Das mit dem Grenzsteuersatz glaube ich so nicht

das ist keine Glaubensfrage.

Nimm einfach ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 € und berechne die ESt. Mach das gleiche für 61.000 €. Ziehe die Differenz aus den berechneten ESt-Beträgen und teile sie durch die Differenz 61.000 € minus 60.000 €. Damit erhältst Du die Belastung der letzten tausend € zu versteuernden Einkommens.

Wenn man jetzt mal den Solidaritätszuschlag außer Acht lässt, ergibt die Rechnung für einen Ledigen: 17.706 € minus 17.286 € gleich 420 €. 420 € / 1.000 € gleich 42%. D.h. Spitzensteuersatz erreicht.

Wenn man wissen will, wie hoch die (bisher verschwiegenen) 1.000 € aus dem Liechtensteiner Sparstrumpf belastet sind, geht man genau so vor.

Der Hintergrund dafür ist die Tatsache, dass jede Erhöhung des zu versteuernden Einkommens auch zu einer höheren Besteuerung des bereits vorhandenen Einkommens führt. .

Schöne Grüße

MM

Wenn man wissen will, wie hoch die (bisher verschwiegenen)
1.000 € aus dem Liechtensteiner Sparstrumpf belastet sind,
geht man genau so vor.

Ich "glaube"´ich habs kapiert.

cu