[ESt] wie abzugsfähigen Vorsorgeaufwand ermitteln?

Hallo,
mal angenommmen, ein Ehepaar macht regelmäßig zusammen ein Einkommenssteuerausgleich. Außer das sie ihre sämtlichen Sozialabgaben angeben „müssen“, geben sie zusätzlich weitere Kosten für private Versicherungen an (alle was im Rahmen erlaubt ist).

Jedes Jahr haben sie eine Summe für Versicherungsbeiträge von über 10.000 €, inkl. der privaten angebenen Versicherung. Jedes Jahr steht dann in ihrem Bescheid vom Fiskus, die gesamte Summe der Versicherungsbeiträge, dann die Berechnung von Vorwegabzügen usw., so das letztendlich unter dem Strich immer nur 4002 Euro abgezogen bzw. berücksichtigt werden, nach einem § 10, Abs. 3 EStg.

Frage: Das Ehepaar könnte sich doch die zusätzliche Angabe der privaten Versicherungen in Zukunft sparen, wenn sowieso nur immer 4002 € berücksichtigt werden nach diesem § oder sieht man das falsch. ?

Danke
Dagmar

Servus Dagmar,

das kommt auf die Versicherungen drauf an.

Private Rentenversicherungen aus neuen Verträgen sollten getrennt betrachtet werden - hierüber mit dem Versicherungsmenschen sprechen: Unter bestimmten Umständen gibt es dafür seit 2005 deutlich erweiterte Abzugsmöglichkeiten.

Aber im Fall von zwei Angestellten mit normalen Gehältern ist die Autohaftpflicht, die private Unfall etc. tatsächlich meistens steuerlich ohne Auswirkung.

Es ist derzeit noch nicht endgültig drüber entschieden, ob die beschränkte Abzugsmöglichkeit für Vorsorgeaufwendungen (egal ob nach dem seit 2005 geltenden oder nach altem Recht) mit der Verfassung vereinbar ist. Entsprechend steht auf den Bescheiden eine Vorläufigkeitserklärung. Wobei die eher der Form dient: In der Regel fallen BVG-Entscheidungen in grundsätzlichen Steuerfragen so aus, dass das Gericht im Fall der Verfassungswidrigkeit meint „ist zwar verfassungswidrig, aber für die Vergangenheit und für die Gegenwart kann mans so lassen, erst in Zukunft sollte eine neue Regelung gefunden werden“.

Es steht also wahrscheinlich nichts wesentliches auf dem Spiel, wenn man die Privathaftpflicht usw. gar nicht erst in die Erklärung aufnimmt.

Schöne Grüße

MM