Hallo,
habe mal eine Frage zu den Krankheitskosten (z.B. Zuzahlungen zu Krankengymnsatik, Krankenhausaufenthalt), die man ja als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen kann.
Nehmen wir mal an, dass unserem Herr Mustermann diese Kosten durch einen Unfall im Ausland verursacht worden sind und Herr Mustermann nun versucht über einen Anwalt das Geld hierfür bei einem Unfallgegner wiederzubekommen.
In dem Steuerformular gibt es ja dann hierzu das schöne Feld, indem angegeben werden muss, was durch Dritte erstattet wird.
Die Versicherung des Unfallgegners von Herrn Mustermann hat zwar bereits einen Vorabzahlung/Akontozahlung ausbezahlt, jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Betrag eine Vorabzahlung ist, die die Versicherung selber zuordnen kann. Also je nach Ausgang des Rechtsfalls.
Muss Herr Mustermann eine solche Teilzahlung bei der Steuererklärung nun mit angegeben, da noch völlig unsicher ist, ob er überhaupt die Krankheitskosten betrifft oder dies vielleicht nur eine Vorabzahlung für Schmerzensgeld sein könnte. Auch weiss er ja gar nicht, wieviel der Kosten nun wirklich von der gegnerischen Versicherung tatsächlich übernommen werden.
Darf Herr Mustermann nun nur seine Krankheitskosten angeben, muss er als Zahlung von Dritten die bereits erhaltene Vorabzahlung angeben oder muss er gar schätzen (wie auch immer?), wieviele seiner Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet werden und diese Schätzung gar angeben?
Komplizierter Musterfall, aber vielleicht hat ja jemand eine Idee!