[ESt] wie ESt bei mehreren Jobs im Jahr berechnen?

Hallo zusammen,

habe anbei eine komplizierte Steuerproblematik zu lösen.

Und zwar ist es so.

Die Person hat in den Monaten 1-10 zwei Nebentätigkeiten neben dem Studium. Eine auf Steuerklasse 1, eine auf Steuerklasse 6. Ab Monat 10 nimmt die Person eine Voll-Beschäftigung auf, mit gehobenen Gehalt, so dass sie wohl insgesamt im Jahr über die Freigrenze kommt.

Nun die Fragen.

Normalerweise ist es so, dass die Person die Steuern durch die beiden Nebenjobs auf jeden Fall wiederbekommt, da ja unter der Grenze von 7.500 € verdient wurde. Können nun diese Beschäftigungen während der Studentenzeit und danach ab 10/2006 getrennt betrachtet werden, so dass die Steuerrückerstattung aus diesen Monaten normal zurückgezahlt werden?

Weiterhin würde die Person A gerne einen Nebenjob weiter neben dem richtigen Job ab 10/2006 weiterlaufen lassen. So weit ich weiß ist ja eine Beschäftigung unter 400 € neben der Hauptbeschäftigung erlaubt. Aber wie ist es wenn für die Nebenbeschäftigung eine Steuerkarte (die ja eigentlich nicht nötig wäre) verlangt wird. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten trotzdem beide Beschäftigungen auszuführen. Oder bleibt nur der Weg über Stklasse 6 in der Hauptbeschäftigung? Das würde sich dann ja nicht rechnen.

Vielen Dank.

Hallo,

habe anbei eine komplizierte Steuerproblematik zu lösen.

Wohl noch nie mit Steuerrecht beschäftigt, da bezeichnet man andere Sachverhalte als kompliziert…

Steuerrückerstattung aus diesen Monaten normal zurückgezahlt
werden?

Nein ,natürlich nicht, die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.

Aber wie ist es wenn für die
Nebenbeschäftigung eine Steuerkarte (die ja eigentlich nicht
nötig wäre) verlangt wird.

Entweder man möchte den Job oder nicht…

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten
trotzdem beide Beschäftigungen auszuführen. Oder bleibt nur
der Weg über Stklasse 6 in der Hauptbeschäftigung? Das würde
sich dann ja nicht rechnen.

Gibt es nicht.

Wobei dem Fragesteller die Antworten wohl schon klar waren…

vermutet

der Petz

Das blöde daran ist ja, dass eine Beschäftigungsaufnahme innerhalb des Jahres dann aber völlig abgewertet wird. Dachte ich hätte irgendwo mal gelesen dass man die beiden Anstellungen (Nebentätigkeit als Student und „richtiger“ Job nach dem Studium) trennen kann.

Man muss doch auch das Kindergeld für die ersten 10 Monate dann nicht zurückzahlen, obwohl man auf Jahresbasis mehr verdient.

Na ja.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Servus Fuchs,

habe anbei eine komplizierte Steuerproblematik zu lösen.

nicht so arg kompliziert, wenn man sich folgendes vor Augen führt:

  • ESt ist eine Jahressteuer. Sie bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, welches aus den Einkünften eines Jahres berechnet wird. Ganz unabhängig davon, wie viele der sieben definierten Einkunftsarten dabei im Spiel sind, und wie viele verschiedenen Quellen innerhalb einer Einkunftsart vorliegen.

Die Person hat in den Monaten 1-10 zwei Nebentätigkeiten neben
dem Studium. Eine auf Steuerklasse 1, eine auf Steuerklasse 6.
Ab Monat 10 nimmt die Person eine Voll-Beschäftigung auf, mit
gehobenen Gehalt.

Also:

Einnahmen aus Tätigkeit 1

  • Einnahmen aus Tätigkeit 2
  • Einnahmen aus Tätigkeit 3
    ./. Werbungskosten zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit
    = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Können nun diese
Beschäftigungen während der Studentenzeit und danach ab
10/2006 getrennt betrachtet werden.

Nein. Das macht aber nichts, weil der LSt-Einbehalt Kl. I so berechnet ist, als würde das Monatsgehalt das ganze Jahr über anfallen. Wenn also das höhere Gehalt bloß drei Monate lang anfällt, ist der LSt-Einbehalt auf jeden Fall höher als die festzusetzende ESt. Der Arbeitnehmer braucht sich in diesem Fall überhaupt keine Gedanken wegen der Veranlagung zu machen.

Weiterhin würde die Person A gerne einen Nebenjob weiter neben
dem richtigen Job ab 10/2006 weiterlaufen lassen. So weit ich
weiß ist ja eine Beschäftigung unter 400 € neben der
Hauptbeschäftigung erlaubt.

Nein, nicht ganz. Das Steuerrecht verbietet es nicht, 24h/Tag zu arbeiten, an 365 Tagen im Jahr, mit beliebig vielen verschiedenen Jobs. Einschränkungen kommen nicht aus dem Steuerrecht, sondern beziehen sich auf Ruhezeiten, Erholungsurlaub, Feiertage etc.; es gibt üblicherweise auch einzelvertragliche Einschränkungen. Ich hatte vor langer Zeit einen Mandanten, dem von seinem Arbeitgeber (damals einer der großen der IT-Branche) erlaubt worden war, einige Projekte als selbständiger Entwickler neben seinem Job her zu verfolgen. Der Mann war mit Mitte Vierzig eine Art Gespenst, schwer alkoholkrank, ohne Gedächtnis, das noch vom Satzanfang bis zum Satzende reichte - soviel bloß am Rande betreffend die Kapazität, mehr als zwei volle Jobs gleichzeitig zu machen. Der Arbeitgeber zahlte ihm in diesem Zustand sein volles Gehalt als Ruhebezug weiter, offenbar hatte sich die ruinöse Arbeit wenigstens für einen der beiden gelohnt; der Fiskus hatte aber überhaupt nichts dagegen einzuwenden.

– Zurück zu Steuer: Die Sonderregelung, daß insgesamt ein Mal 400€ pro Monat für den Arbeitnehmer steuerfrei sind, falls der Arbeitgeber die Pauschalsteuer entrichtet, gilt dann halt nicht mehr für alle weiteren Jobs.

Oder bleibt nur
der Weg über Stklasse 6 in der Hauptbeschäftigung? Das würde
sich dann ja nicht rechnen.

Warum nicht? Der Lohnsteuereinbehalt hat insbesondere bei Klasse 6 überhaupt nichts mit der ESt-Belastung zu tun. Die ESt-Belastung ist genau die gleiche, wenn jemand aus einem Job ein Bruttogehalt von 65.000 € p.a. hat, und dabei die LSt nach Klasse I einbehalten wird, oder ob er aus einem Job ein Brutto von 40.000 € p.a. hat (LSt Klasse I) und aus einem anderen ein Brutto von 25.000 € p.a. (LSt Klasse VI). Daraus abzuleiten, daß sich ein Brutto von 65.000 € p.a. nicht rechnet, halte ich für ein bissel zu schnell geschossen. Ich hätte gar nichts gegen ein solches Brutto einzuwenden…

Schöne Grüße

MM

Das blöde daran ist ja, dass eine Beschäftigungsaufnahme
innerhalb des Jahres dann aber völlig abgewertet wird.

Kann man so nicht sagen.
Wer innerhalb eines Jahres was verdient hat, muss eben das ganze jahr versteuern.
Sonst darf man eben erst zum nächsten 01.01. anfangen, aber das ist ja auch blöd…

Man muss doch auch das Kindergeld für die ersten 10 Monate
dann nicht zurückzahlen, obwohl man auf Jahresbasis mehr
verdient.

Das ist auch ein anderer Sachverhalt.
Kindergeld hat ja auch nichts mit dem in einem Jahr erzielten Einkünften zu tun.

Aber eins kann ich versprechen:
Im Laufe des Arbeitslebens wird man noch mehr Steuerzahlerhärten durchlaufen :smile:))))

Nix für ungut.

der Petz

[Joke] Komplizierte Steuerproblematik
Kann ich das evtl. auch aufteilen. Ich war von Januar bis Juni bei Arbeitgeber 1 beschäftigt und von Juli - Dezember bei Arbeitgeber 2.

Wenn man nun beide Beschäftigungsverhältnisse getrennt betrachtet, dann könnte ich total viel Steuern sparen.

:smile:

[MOD] Titel geändert und Ironietags eingefügt

[Joke] Komplizierte Steuerproblematik
:Kann ich das evtl. auch aufteilen.

Natürlich.

Aber aufteilen heißt doch splitten, oder ?

Und dann ist sogar die günstige Splitting-Tabelle anzuwenden.

Oder verwechsle ich da was ???

[MOD] Titel geändert und Ironietags hinzugefügt