Hallo an alle,
mich beschäftigt derzeit folgendes:
Ein Mitarbeiter hat von 08/2004 bis 07/2006 an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Da er auf eine Wiedereinstellung verzichtet erhält er eine Abfindung von 127.000 €. Bis ende 2006 verdient er auf seiner neunen Stelle 12.500€(aufgeteilt in 5x2500€). Am Jahresende stünden also 139.500€ auf der Lohnsteuerkarte. Ließen sich nun Verluste aus 2005 (wo er ja nix verdient hätte) übertragen um die Steuerlast in 2006 zu senken? Käme die Fünftel Regelung zur Anwendung?
Was würdet Ihr zu dem Fall sagen?
Danke und Grüße
René