[ESt] wie Kilometer Familienheimfahrten nachweisen

Das Finanzamt verlangt einene Nachweis über die Kilometerstände des für Familienheimfahrten genutzen Fahrzeugs.
Die Fragen:

  1. Wie sieht es mit der Anrechenbarkeit aus, wenn die Person als Mitfahrer (Mitfahrzentrale) die Heimreise zur Hauptwohnung angetreten habe – hier hat man in der Regel keinen Kosten- bzw. Kilometernachweis?

  2. Wie sieht es aus, wenn man mehrere Fahrzeuge benutzt?
    Fahrzeug der Eltern oder von Freunden ?

Hi !

Das Wichtigste ist wohl, dass man eine runde (also in sich stimmige) Geschichte erzählt. Wenn also die Eltern oder Freunde üblicherweise ein Fahrzeug selbst nutzen (müssen) oder gefahrene Strecken der Mitfahrzentrale angegeben werden, die dort gar nicht angeboten werden, dürfte wohl jeder Sachbearbeiter im Finanzamt hellhörig werden.

Auch die Frage, wieso man eigentlich auf fremde Fahrzeuge zurückgegriffen hat, selbst wenn ein eigenes Fahrzeug vorhanden ist, muss man sich gefallen lassen. Auch hier wäre wohl sinnvoll nur mit längeren Reparaturzeiten oder Unbequemlichkeit bei längeren Strecken (wenn man einen Kleinwagen besitzt und ein „großes Auto“ übernommen hat) oder besseren Parkmöglichkeiten (wenn man ein „großes Auto“ sein eigen nennt und einen Kleinwagen übernommen hat) zu argumentieren.

Es ist daher stets zu empfehlen, nicht irgendwelche Geschichten zu erfinden, um möglichst viel Steuern zu sparen, sondern sich stark an der Wahrheit zu orientieren.

Sollten tatsächlich diverse Fahrzeuge oder Mitfahrgelegenheiten genutzt worden sein, so werden doch sicherlich in einem Filofax die einzelnen Termine mit den Freunden notiert worden sein und Ausdrucke der Mitfahrzentrale eingeklebt sein, aus denen sich Automarke, Farbe und Kennzeichen ergeben? Oder kann man sich die Termine für Übernahme und Übergabe der diversen Fahrzeuge und die diversen Angaben zur jeweiligen Mitfahrgelegenheit merken?
Dies wäre dann sicherlich auch ein sehr gutes Hilfsmittel für den Sachbearbeiter um die Richtigkeit der Angaben zumindest stichprobenartig zu überprüfen.

Sollten keinerlei Nachweise (in Papierform [Tankbelege, Kontoauszüge, Rechnungen Mietwagen, Ausdrucke/Telefonate Mitfahrzentrale, …] oder mündlich als Zeugenaussagen) für eine Nutzung anderer Fahrzeuge als das eigene vorhanden sein, sollten weitere Bemühungen zur Anerkennung der Werbungskosten wohl vermieden werden.

Und noch einmal: jegliche Unstimmigkeit in der erzählten Geschichte kann dazu führen, dass die ganze Geschichte verworfen wird und sogar eine mögliche Steuerhinterziehung im Raume steht.

BARUL76

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