würde gerne einmal eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall hören:
Ein Arbeitnehmer arbeitet in Vollzeit auf Lohnsteuerkarte (Steuerklasse 1). Nun will er einmalig für 4 Tage einen Nebenjob (Promotiontätigkeit) annehmen. Dieser soll auf Honorarbasis stattfinden, d.h. er wird seinem Arbeitgeber eine Rechnung über seine erbrachte Leistung schreiben. Das Honorar wird 400 Euro nicht überschreiten.
Nun die Frage: Muss dieses (einmalige) zusätzliche Einkommen versteuert werden, d.h. in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden? Wenn ja, wie?
Ich gehe mal davon aus, dass mit „Promotiontätigkeit“ nicht das Erstellen einer Doktorarbeit (= Promotion) gemeint ist, sondern eher eine Art Werbeauftritt (auf einer Messe, etc.).
EInkommensteuerlich handelt es sich bei einer solchen Tätigkeit um „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ (ein Gewerbe muss nicht extra angemeldet werden!). Von den erzielten Einnahmen sind die getätigten Aufwendungen (Fahrten, …) abzuziehen. Dies kann übersichtlich in einer Excel-Tabelle erstellt werden. Handschriftlich ist eine solche Übersicht auch möglich.
Das so ermittelte Ergebnis wird auf die Seite 1 der Anlage GSE (mit dem Rest der Steuererklärung abzugeben) eingetragen.
Ist der ermittelte Betrag kleiner als € 410,00 UND liegen außer dem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte vor, so wird nach § 46 Abs. 3 EStG der Betrag nicht versteuert. Er ist aber trotzdem erst einmal anzugeben!
zuersteinmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort … diese hat mir sehr weitergeholfen.
Habe allerdings noch ein Frage: Was ist unter „anderen Einkünften“ zuverstehen? Nur anderweitige nebenberufliche Einkünfte oder fallen darunter auch Einkünfte, wie beispielweise aus Vermietungen?
Für eine Antwort möchte ich mich shcon im vorraus recht herzlich bedanken.