[ESt] Wie Privatanteil bei Pauschalen ermitteln?

Hallo,

nochmal eine kurze Nachfrage - auch in Anlehnung an http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… - und zwar:

Wie kann eine Person eigentlich aus Pauschalen einen Privatanteil ermitteln?

Beispielsweise hat eine Person ein Handy, das sie mit CallYa auflädt, da gibt es keinen Verbindungsnachweis.

Oder sie benutzt recht häufig den SMS-Dienst von Web.de zur schnellen Korrespondenz, statt teure Handy-Telefonate zu führen, da gibt es ja auch keinen Nachweis (nur dass soundsoviel Euro zum Aufladen des Web.Cent Kontos verwendet wurden - die SMS machen hier ca. 200-300 Euro pro Jahr aus, davon sicher 80% an Kollegen, aber wie soll man das nachweisen)?

Gibt es bei so etwas eine praktikable Lösung? Muss ja „nur“ glaubhaft gemacht werden, aber das erscheint mir schwierig?

Danke
und viele Grüße
Frank

Wie kann eine Person eigentlich aus Pauschalen einen
Privatanteil ermitteln?

Beispielsweise hat eine Person ein Handy, das sie mit CallYa
auflädt, da gibt es keinen Verbindungsnachweis.

hi,

mein handy bietet zb. eine zeitfunktion, hier kann ich die gesamten gespräche auflisten. man sollte ein paar monate eigene liste schreiben und einen %satz ermitteln. den zettel gut aufheben. das ganze ist dann zwar nur eine schätzung, aber je länger die aufzeichnungen, desto weniger chance besteht für das amt hier „nein“ zu sagen.

mfg vom

showbee

Hi,

vielen Dank für die Antwort!

Also müsste man von Hand einige Monate Buch führen. Das Handy hier hat leider keine Funktion der Anruflisten und Web.de bietet keine Liste der abgeschickten SMS… also alles manuell… da will man Ausgaben sparen (und weniger Ausgaben = auch mehr Steuern) und dann sitzt man da und schreibt :smile:

Viele Grüße
Frank

und dann sitzt man da und schreibt :smile:

hi,

tja, aber wie sonst will man etwas glaubhaft machen? bauchgefühl? wie soll das nachprüfbar sein? das geht nur über eigenprotokolle… also 3 monate stress, dafür dann absetzbare betriebsausgaben.

mfg vom

showbee

Ja klar … aber nervig ist es natürlich trotzdem :smile:

Wie sieht es denn aus, wenn sich die Person ein 2. Handy zulegt und sagt, Handy A = betrieblich, Handy B = Privat, kann das FA dann nix mehr sagen bzgl. Privatanteil bei A?

Bei Web.de SMS Dienst ist es natürlich komplizierter, weil man die Web.Cent ja auch für was anderes einsetzen könnte.

Gibt es denn keine Möglichkeit, von den Anbietern solcher Dienste eine Abrechnung zu verlangen, auch wenn sie das eigentlich nicht wollen, wofür sie das eingezahlte Geld verwendet haben?

Viele Grüße
Frank

Privatanteil Telefon ohne Einzelverb.-Nachweis
Hi !

Wer sich nicht den Mühen der Glaubhaftmachung (Einzelnachweis über 3 Monate) aussetzen will, kann nach R 33 Abs. 5 LoStR auch pro Monat als Telefonaufwand 20% des Rechnungsbetrages max. € 20,00 geltend machen. Ohne Einzelnachweis werden also max. € 240,00 jährlich anerkannt.
Dies dürfte im vorliegenden Fall wohl zu einer verzerrten Realität führen. Es sollte daher über den 3-Monats-Zeitraum der Einzelnachweis geführt werden.
ACHTUNG: In jedem Kalenderjahr muss ein solcher 3-Monats-Zeitraum erneut durchlebt werden. Den ermittelten %-Satz aus 2005 darf man also in 2006 nicht mehr anwenden.

BARUL76

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Hi Barul,

danke für die Antwort, aber:

Wer sich nicht den Mühen der Glaubhaftmachung (Einzelnachweis
über 3 Monate) aussetzen will, kann nach R 33 Abs. 5 LoStR
auch pro Monat als Telefonaufwand 20% des Rechnungsbetrages
max. € 20,00 geltend machen. Ohne Einzelnachweis werden also
max. € 240,00 jährlich anerkannt.

Wäre das ggf. auch für Betriebsausgaben bei einem Freiberufler anwendbar? (Oder nicht, weil ja LoStR?)

Viele Grüße
Frank

Anwendung LoStR für Freiberufler
Hi !

Wäre das ggf. auch für Betriebsausgaben bei einem Freiberufler
anwendbar? (Oder nicht, weil ja LoStR?)

Ja. Diese Regeln können so auch für Freiberufler angewendet werden.

BARUL76

.

Danke!

Ja. Diese Regeln können so auch für Freiberufler angewendet
werden.

Danke!

Frank