Hallo,
Und zwar hat jemand für den Zeitraum Oktober 2005 bis September 2006 Anspruch auf Kindergeld.
Im Zeitraum Okt2005 bis Dez2005 hat er nichts verdient.
Von Jan2006 bis Sep2006 werden es wahrscheinlich ca. 7500 EUR anzurechnendes Einkommen sein (abzgl. Werbungskosten etc.)
Wie wird dieses Einkommen jetzt angerechnet?
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Sagt die Kindergeldkasse man hätte von Januar bis September nur 9/12 von 7680 EUR verdienen dürfen und muss jetzt alles zurückzahlen?
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Oder wird gesagt, man hatte für ein Jahr (Okt2005 bis Sep2006) Anspruch auf Kindergeld und die Einkünften lagen nicht über der Grenze von 7680 EUR.
Weiß das jemand?
[ESt] nicht ‚Zeitjahr‘ sondern ‚Kalenderjahr‘ !
- Sagt die Kindergeldkasse man hätte von Januar bis September
nur 9/12 von 7680 EUR verdienen dürfen und muss jetzt alles
zurückzahlen?
Nicht alles. Der Kindergeldanspruch besteht für die Zeit von Jan 06 bis Sep 06 wegen der eigenen Einkünfte nicht mehr. Für die Zeit von Okt 05 bis Dez 05 wird das Kindergeld gezahlt
- Oder wird gesagt, man hatte für ein Jahr (Okt2005 bis
Sep2006) Anspruch auf Kindergeld und die Einkünften lagen
nicht über der Grenze von 7680 EUR.
Das sicher nicht. Es geht nach Kalenderjahren.
[ESt] sind die Beiträge Krankenkasse abziehbar?
Danke,
eine Frage hätt ich noch:
Ein 24-jähriger Werkstudent zahlt jeden Monat den „Studententarif“ von ca. 50 EUR für die Krankenkasse. Kann er das Geld mit absetzen beim Kindergeld?
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Nicht alles. Der Kindergeldanspruch besteht für die Zeit von Jan 06 bis Sep 06 wegen der eigenen Einkünfte nicht mehr
Steuerliche Fachbegriffe sind nicht Jedermanns Sache. Ob hier korrekt Einkommen bzw. Einkünfte genannt wurde, ist mir etwas zweifelhaft. Genaue Daten müsste man haben, Bruttolohn, Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten um hier eine genaue Aussage machen zu können.
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