Hallo,
wenn 2005 mehrere Veräußerungsgeschäfte (Aktien) getätigt wurden, wie sind diese in der Anlage SO zur Einkommenssteuererklärung anzugeben? Muß die erste Transaktion in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden, und für alle weiteren die Summe, oder genügt es, bei mehreren nur die Summe einzutragen (und für die weiteren auf die Bescheinigung der Bank zu verweisen)?
Ist es korrekt, von Familienmitgliedern geschenkte (übertragene) Aktien mit dem Einstandskurs 0 Euro anzusetzen?
Stimmt es, daß man für die Steuererkärung noch bis Ende September dieses Jahres Zeit hat, wenn man lediglich einbehaltene Zins-/Kapitalabschlagsteuer zurückholen möchte und Veräußerungsgeschäfte getätigt hat, für die insgesamt keine Steuer fällig werden wird?
winter2
Muß die erste Transaktion
in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden, und für alle
weiteren die Summe, oder genügt es, bei mehreren nur die Summe
einzutragen (und für die weiteren auf die Bescheinigung der
Bank zu verweisen)?
Hi,
hier empfiehlt sich eine Extra Aufstellung (Excel?) und die Summen dann ins Formular.
Ist es korrekt, von Familienmitgliedern geschenkte
(übertragene) Aktien mit dem Einstandskurs 0 Euro anzusetzen?
Nein, Kaufpreis und Kaufdatum des Schenkers sind geltend.
Stimmt es, daß man für die Steuererkärung noch bis Ende
September dieses Jahres Zeit hat, wenn man lediglich
einbehaltene Zins-/Kapitalabschlagsteuer zurückholen möchte
und Veräußerungsgeschäfte getätigt hat, für die insgesamt
keine Steuer fällig werden wird?
Nein, Frist ist der 31.05. es sei denn man hat einen Steuerberater, dann hat man pauschal 30.09. oder man ist Arbeitnehmer und fällt NICHT unter § 46 EStG, also Antragsveranlagung, dann hat man bis 31.12.2007 Zeit.
Mfg vom
showbee