[ESt] wie Steuerzahlung auf Abfindung vermeiden?

Wie könnte man es am besten anstellen, daß man auf eine Arbeitgeber Abfindung, z.B. in Höhe von 50-100tausen Euro keine Steuern zahlt ?

Wie wird überhaupt eine Abfindung versteuert ?

Ist es z.B. möglich, vor der Auszahlung einer solchen Anfindung, kurz oder langfristig im Ausland zu wohnen(z.B. Dubai), um die Steuerlast zu senken ?

Hat hier jemand algemeine Tipps ?

Hallo erstmal.

Wie könnte man es am besten anstellen, daß man auf eine
Arbeitgeber Abfindung, z.B. in Höhe von 50-100tausen Euro
keine Steuern zahlt ?

In Deutschland ab dem 01.01.2006 jedenfalls nicht mehr legal.

Wie wird überhaupt eine Abfindung versteuert ?

Ja: http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/mi0601.pdf -> „III Neuregelungen im Steuerrecht“

HTH
mfg M.L.

Hi !

kurz oder langfristig im Ausland zu wohnen(z.B. Dubai)

Es gibt im Steuerrecht zwei grundlegende Besteuerungsprinzipien. Das eine ist das Wohnsitzlandprinzip, das andere das Quellenlandprinzip.

Beide Prinzipien werden in fast allen Ländern in einer Mischform angewendet. So macht es auch Deutschland.

Es werden hierbei über die beschränkte und die unbeschränkte Einkommensteuer-Pflicht die jeweiligen Prinzip angewendet.
Hat jemand seinen Wohnsitz in D, werden sämtliche Einkünfte auch in D versteuert (das gesamte Welteinkommen).
Hat jemand seinen Wohnsitz außerhalb von D, werden nur die Einkünfte in D besteuert, die aus deutschen Quellen stammen.

Also selbst ein in Dubai Ansässiger müßte auf deutsche Einkünfte in Deutschland als beschränkt Steuerpflichtiger Steuern zahlen.

BARUL76

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Danke für die Antwort.

Ich dachte früher mal gehört zu haben, das Consultants ganz gerne weltweit jobs annehmen, welcher kürzer als 3 Monate dauern, da sie dann so gut wie keine Steuern zahlen.

Ist das falsch ?

Internationale Arbeit = keine Steuerlast?
Hi !

Ist das falsch ?

Wenn man sich an die Regeln hält, ist diese Vermutung falsch. In irgendeinem Land wird immer besteuert. Wer natürlich sein Leben lang durch alle über 180 Staaten der Welt tigert und sich in jedem Land nur etwa 3 Monate aufhält, hat die Chance in jedem Staat der Welt Steuerhinterziehung zu begehen.

Wem es das wert ist, weltweit gesucht zu werden. Bitte schön. Aber die Regeln sind doch nicht dazu da, sie zu brechen, sondern sie nur zu biegen so weit es geht.

BARUL76

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natürlich war es leider so, dass aufgrund der tatsache, dass der BFH die rückfallklauseln gekappt hat, oft eine (virtuelle) doppelte nichtbesteuerung zum tragen kam. eine ab dem kalenderjahr 2004 anzuwendende änderung im einkommensteuerrecht sagt aber aus, dass deutschland immer auch dann besteuern kann, wenn im ausland keine steuern gezahlt wurden bzw. dieser staat auf sein besteuerungsrecht verzichtet (was, soweit ich weiß, nur liberia und italien bei seeleuten tun). somit bringt um die welt jetten und vor der steuer fliehen wohl gar nix (und ist m. E. auch echt albern), es sei denn, man verzieht sich auf ein entsprechend ausgeflaggtes schiff. viel spaß.
ps: denkt mal dran, von welchen geldern autonbahnen etc. gebaut werden. würden alle so denken, hätte deutschland entschieden mehr probleme, als wir sie ohnehin schon haben. steuern machen sinn, steuern gab´s schon immer. das muss man bitte akzeptieren.

Hallo,

eine ab dem
kalenderjahr 2004 anzuwendende änderung im
einkommensteuerrecht sagt aber aus, dass deutschland immer
auch dann besteuern kann, wenn im ausland keine steuern
gezahlt wurden bzw. dieser staat auf sein besteuerungsrecht
verzichtet

was in § 50 d Abs. 8 EStG zu finden ist
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p50d.html

Schöne Grüße
C.