angenommen, man möchte so nebenbei ein paar Fotos verkaufen muss man da unbedingt ein Gewerbe anmelden und eine Steuererklärung abgeben? Es soll nix grossartiges werden, und es müssen auch keine Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Es geht nur darum, dass eine kleine Vernisage stattfinden soll und da vielleicht ein wenig Geld eingenommen wird und alls seine Ordnung - mit möglichst wenig Aufwand - haben soll.
Ein Fachmann meinte dazu, dass man bei Einnahmen unter EUR 500,- gar nichts machen muss. Habe das aber so noch nie gehört und es auch nirgendwo nachzulesen, deswegen zweifel ich ein wenig daran.
und als Arbeitnehmer im Hauptberuf erhält man 410,- Euro quasie steuerfrei und weitere 410,- Euro sehr steuerermäßigt. Ergibt sich aus § 46 III EStG und §§ 46 V i.V.m. 70 EStDV!