[ESt] Wie werden Zinsen Festgeldanlage versteuert?

Hallo,

nehmen wir an, Person X legt eine gewisse Geldsumme für mehrere Jahre bei einer Bank zu festgelegten Zinskonditionen an. Er Zinsertrag übersteigt jährlich den Freibetrag.

Wie werden die Erträge versteuert? Wie hoch sind dort die Steuersätze oder wird dies als normales Einkommen angesehen und mit der Lohnsteuer etc versteuert?

MfG Sandro

Hallo Sandro,

wenn die Kapitaleinkünfte den Freibetrag übersteigen, dann darf bei der nächsten Steuererklärung die Anlage KAP ausgefüllt werden.

Falls ein Teil des Geldes im Ausland angelegt ist, dann darf man sich sogar noch an der Anlage AUS zur Anlage KAP erfreuen.

Wie hoch der Steuersatz für Kapitalerträge ist, weiß ich nicht.

Schöne Grüße

Petra

Wie werden die Erträge versteuert? Wie hoch sind dort die
Steuersätze oder wird dies als normales Einkommen angesehen
und mit der Lohnsteuer etc versteuert?

Die gesamten Kapitalerträge sind in diesem Falle in der Anlage KAP einzutragen.

Der Zinsertrag der den Freibetrag übersteigt erhöht das zu versteuernde Einkommen und wird daher mit dem persönlichen Steuersatz belastet.

Wenn man sonst keine Kapitalerträge hat, ist die Anlage KAP schnell und ohne Probleme auszufüllen.

Gruss
Börsenfan1968

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Hallo,

danke erstmal für eure Beiträge.

Ich habe soeben im Internet etwas über die Zinsabschlagsteuer gefunden.

Hat die damit nichts zu tun?

http://boerse.ard.de/lexikon.jsp?p=150&key=lexikon_1…

So wie ich das dort sehe, werden erträge aus Zinsen damit versteuert. Der daraus resultierende Verdienst wird dann per Einkommenssteuer versteuert wobei die bereits bezahlte Steuer anrechenbar ist.

Habe ich das so richtig verstanden oder ist dies falsch und garnicht so anwendbar?

MfG Sandro

Hallo zurück,

ja, das ist richtig.
Auf Zinsen (die über den Freistellungsauftrag hinausgehen) zahlt man Steuern und Soli, die automatisch vom Anlageinstitut abgeführt werden. Die Steuerbescheinigungen sind der Anlage KAP beizufügen und werden als bereits bezahlte Steuer angerechnet.

Aber der persönliche Steuersatz ist vermutlich um einiges höher, so dass man die Differenz nachversteuern muss.

Hat man regelmässig höhere Zinseinkünfte, die das zu versteuernde Einkommen erhöhen, kann man sogar in den Genuss eines Vorauszahlungsbescheides kommen. Dann möchte das Finanzamt nämlich vierteljährlich bereits im laufenden Jahr die Steuern kassieren, nicht erst nachträglich mit dem Steuerbescheid.

Gruß Carolin