was muss man beachten, wenn man einen Betrieb mit einer Abfindung verlässt.
Wie ist dieses Geld zu versteuern?
Macht das der Arbeitgeber oder muss man das beim Jahresende bei der Steuererklärung selber machen?
Gibt es da eine Höhe des Betrages oder einen bestimmten Zeitraum, in dem das Geld „ausgegeben“ sein muss, ohne dass man es versteuern muss (Ähnlich einem Lottogewinn).
Ist dieses Geld solzialversicherungspflchtig, dh muss man einen krankenkassenanteil und Rentenanteil bezahlen?
was muss man beachten, wenn man einen Betrieb mit einer
Abfindung verlässt.
Wie ist dieses Geld zu versteuern?
Abfindungen werden ermäßigt nach der Fünftel-Regel besteuert, wenn:
das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet wird
das durch die Abfindung insgesamt höhere Jahreseinkünfte erzielt werden als ohne Abfindung!!!
die Abfindung in einem Jahr ausgezahlt wird (Ausnahme: Verteilung über zwei Jahre erlaubt, wenn in einem Jahr nicht mehr als der Freibetrag ausgezahlt wird)
Amigo-Tipp: wenn nach der Kündigung das Gehalt noch eine zeitlang weitergezahlt werden soll, während man vom Dienst freigestellt ist, ist steuerlich eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses interessant, wenn gleichzeitig vereinbart wird, daß das weitergezahlte Gehalt als Abfindung gelten soll. So wird ein höherer Anteil nach der günstigen Fünftel-Regel besteuert. So kann man oft einen Tausender und mehr an Steuern sparen. Außerdem fließt so das Arbeitslosengeld früher, wenn man sich arbeitlos melden muß.
Macht das der Arbeitgeber oder muss man das beim Jahresende
bei der Steuererklärung selber machen?
Der Arbeitgeber behält die Steuer schon während des Jahres ein.
Gibt es da eine Höhe des Betrages oder einen bestimmten
Zeitraum, in dem das Geld „ausgegeben“ sein muss, ohne dass
man es versteuern muss (Ähnlich einem Lottogewinn).
nein, da gibt es keine zeitliche Grenze (bei Lottogewinnen auch nicht. Früher gab es die Vermögenssteuer, die auf Lottogewinnen zu zahlen war, ist aber schon lange abgeschafft.)
Ist dieses Geld solzialversicherungspflchtig, dh muss man
einen krankenkassenanteil und Rentenanteil bezahlen?
ich denke ja, aber bitte im Brett Versicherungen nochmals nachfragen
Will man nachrechnen, ob sich eine Steuererklärung lohnt, empfiehlt sich es mit einem Steuerprogramm durchzurechnen. Lt Computerbild Heft 4/2005 war die Steuersparerklärung auch in der Lage, einen Fall mit Abfindung zu berechnen (Testsieger).
Zur Gestaltungsberatung wird man dann doch fachmännischen Rat brauchen -Rechtsanwalt und Steuerberater.
das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet wird
das durch die Abfindung insgesamt höhere Jahreseinkünfte
erzielt werden als ohne Abfindung!!!
die Abfindung in einem Jahr ausgezahlt wird (Ausnahme:
Verteilung über zwei Jahre erlaubt, wenn in einem Jahr nicht
mehr als der Freibetrag ausgezahlt wird)
auch noch Amigo-Tipps in Gestalt von Quellen? Als klassischer Ferngesteuerter hab ich dussligerweise mal in EStG, EStR und LStR gesucht und die Beschränkung wie unter 1. genannt nicht gefunden, die Bedingung zu 2. auch nicht, und die Ausnahmeregelung unter 3. auch nicht. Stammt das alles aus der Rechtsprechung (wenn ja, woher?), oder gibts vom BMF etwas dazu? Oder wie kann man das sonst ein bissel konkretisieren?
auch noch Amigo-Tipps in Gestalt von Quellen? Als klassischer
Ferngesteuerter hab ich dussligerweise mal in EStG, EStR und
LStR gesucht und die Beschränkung wie unter 1. genannt nicht
gefunden, die Bedingung zu 2. auch nicht, und die
Ausnahmeregelung unter 3. auch nicht. Stammt das alles aus der
Rechtsprechung (wenn ja, woher?), oder gibts vom BMF etwas
dazu? Oder wie kann man das sonst ein bissel konkretisieren?
Hallo MM,
wie kann man so beschränkt sein und glauben, daß alles in Gesetzen und Richtlinien steht was in der Praxis angewendet wird. Hast du schon mal was von kommentierender Literatur gehört, wo die Fehler unserer Amigopolitiker, die bei der Formulierung von Gesetzten entstehen, ausgebügelt werden.
ich bitte nochmals um die Nennung von Quellen. Auch Kommentare
haben Autoren, Erscheinungsjahre, Seitenzahlen, Rubra und
dergleichen.
Hallo MM,
ich habe gerade auf die schnelle versucht, die entsprechenden Artikel aus den Fachzeitschriften zu finden, die bei mir rumliegen. Leider ohne Erfolg. Da der ganze Kram nicht systematisch abgelegt wurde, ist mir der Aufwand zu groß weiter dananch zu suchen. Ich bin mir aber sicher, daß die drei Voraussetzugen für die 1/5-Regel korrekt genannt wurden, da ich es erst kürzlich gelesen habe. Du kannst ja gern nachforschen.
Gruß
Denis
das ist schon eine ziemlich gute Eingrenzung der Quelle: Also ein Aufsatz aus einer Zeitschrift, der vermutlich im Zeitraum 2005…2/2006 erschienen ist. Wenn Du jetzt noch die in Frage kommenden Zeitschriften eingrenzen könntest (mehr als drei wirst Du möglicherweise nicht regelmäßig lesen)?
das ist schon eine ziemlich gute Eingrenzung der Quelle: Also
ein Aufsatz aus einer Zeitschrift, der vermutlich im Zeitraum
2005…2/2006 erschienen ist. Wenn Du jetzt noch die in Frage
kommenden Zeitschriften eingrenzen könntest (mehr als drei
wirst Du möglicherweise nicht regelmäßig lesen)?
Hallo MM,
du wartest auf die Namen der Zeitschriften, damit du dich wie ein Geier auf sie stürzen kannst. Aber auf so eine Diskussion habe ich keinen Bock. Stattdessen bleibe ich dabei: Weis mir nach, daß die Frage falsch beantwortet wurde.
Quellen für Voraussetzung Abfindung erm. besteuern
Hi !
Weis mir nach, daß die Frage falsch beantwortet wurde.
Ich denke, dass wir im Steuerrecht nicht einfach etwas behaupten sollten, von dem wir nicht nachweisen können, dass die Behauptung in sich stimmmig, abgeschlossen und durch die Rechtsprechung anerkannt ist. In soweit ist es sicherlich der falsche Weg, für die Behauptungen keinerlei Quellen anzuführen. Der der nur durch die Behauptung Beratene kann im Zweifel nicht mal nachweisen, woher die Erkenntnisse stammen. Wenn hier eine Quelle genannt wird, kann bei Nachfragen zumindest diese genannt werden. Im Zweifel kann sich dann mit dem Finanzamt darauf veständigt werden, dass die Quelle zutrifft oder dass sie fehlinterpretiert wurde.
Dazu ist aber für einen Fragenden die Quelle erforderlich. Und aus dem bloßen Paragrafen ergibt sich das von dir oben beschriebene nicht. Wenn du also nicht nur dem Fragesteller, sondern auch den anderen Lesern dieses Brettes etwas gutes tun möchtest, liefere doch bitte die Quellen nach. Wir können dann alle davon profitieren.
Dazu ist aber für einen Fragenden die Quelle erforderlich. Und
aus dem bloßen Paragrafen ergibt sich das von dir oben
beschriebene nicht. Wenn du also nicht nur dem Fragesteller,
sondern auch den anderen Lesern dieses Brettes etwas gutes tun
möchtest, liefere doch bitte die Quellen nach. Wir können dann
alle davon profitieren.
Hallo,
ich denke den Frager als Laie wird die Quelle nicht interessieren und gegenüber den anderen Experten, die mich ständig bekämpfen und meine Beiträge löschen, muß ich kein schlechtes Gewissen haben, wenn ich sie in diesem Fall nicht unterstützten möchte.
Gruß
Denis
ich denke den Frager als Laie wird die Quelle nicht interessieren
Ich denke, wenn überhaupt irgendjemanden die Quelle interessieren wird, dann wird es der Frager sein. Denn dieser wird im Zweifel doch hautnah mit dieser Problematik konfrontiert.
und gegenüber den anderen Experten, die mich ständig bekämpfen
Ich empfinde die für alle Beteiligten nutzbringenden Diskussionen nicht unbedingt als einen Kampf. Wenn überhaupt, dann ist es ein Kampf darum, wer die besseren Argumente pro/contra eine Gestaltung hat. In solchen Diskussionen zählen dann oft nur handfeste Argumente und nicht irgendwelche Meinungen.
und meine Beiträge löschen,
Soweit mir bekannt ist, sind die Experten dieses Brettes nicht in der Lage, deine Beiträge zu löschen. Dies steht ausschließlich den Moderatoren zu. Die Moderatoren löschen aber wegen einer persönlichen Fehde, sondern ausschließlich bei Verstößen gegen die Brettregeln (Nettiquette, FAQ:1129,…).
wenn ich sie in diesem Fall nicht unterstützten möchte.
Ich denke, es sollte Niemandem ein schlechtes Gewissen machen, wenn man auf eine Frage hier im Forum nicht antwortet. Ich finde es aber schade, dass du den Experten des Forums erst Möglichkeiten der Gestaltung aufzeigst, die das Gesetz so nicht kennt und ihnen dann nicht die Gelegenheit geben willst, dazu Stellung beziehen zu können oder es gar für die eigene Praxis zu verwenden.