[ESt] wie wird Auszahlung Riester-Rente besteuert?

Hallo,
wird eigentlich die Auszahlung der Riester-Rente im Alter auch besteuert (der komplette Auszahlungsbetrag oder nur ein Teil davon)?

Danke und ciao
Hubert

Hallo,
wird eigentlich die Auszahlung der Riester-Rente im Alter auch
besteuert

Ja

(der komplette Auszahlungsbetrag oder nur ein Teil
davon)?

nur ein Teil, den kann man hier aus der zweiten (!) Tabelle rauslesen:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__22.html

Gruß

der Petz

(der komplette Auszahlungsbetrag oder nur ein Teil
davon)?

nur ein Teil, …

Hey Petz!

Nööö!

der Risterrentenbatzen wird voll besteuert, sog. nachgelagerte Besteuerung. Dafür erhält man ja den ordentlichen Sonderausgabenabzug. Also Einzahlung quasie steuerfrei, dafür Auszahlung voll steuerpflichtig. Keine Aufteilung mehr in Kapital- und Zinsteil.

Mfg vom

showbee

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Hallo,
wird eigentlich die Auszahlung der Riester-Rente im Alter auch
besteuert

Ja

(der komplette Auszahlungsbetrag oder nur ein Teil
davon)?

nur ein Teil, den kann man hier aus der zweiten (!) Tabelle
rauslesen:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__22.html

Hallo,
ich sage es immer wieder, es bringt nichts wenn man auf etwas verweist was man nicht verstanden hat. Empfehle auch eine Schulung zum Alterseinkünftegesetz.

Gruß
Denis

ich sage es immer wieder, es bringt nichts wenn man auf etwas
verweist was man nicht verstanden hat.

Hmmm…

der Klügere gibt nach… haha, aber warum immer nur die Dummen? Mal im Ernst, wenn alle aus Respekt vor dem Gesetz zum Konz greifen, dann seh ich schwarz! Ich hab nichts dagegen, wenn du den Konz hier als deine Bibel präsentierst, aber lass uns doch mit dem Schmarn in Ruhe.

Und nur weil du weisst, dass es das „Alterseinkünftegesetz“ ist (?) wird die Aussage nicht besser, denn das AEG ist nur ein Änderungsgesetz wie viele andere vorher. Wichtiger ist, dass mit dem AEG primär benannter § 22 EStG und § 19 EStG nebst EStDV (u.a.) geändert wurden. Insoweit kann man da problemlos drauf hinverweisen. Lesen kann ja wohl, wer hier im Forum schreibt, oder?

Mahlzeit!

der showbee

ich sage es immer wieder, es bringt nichts wenn man auf etwas
verweist was man nicht verstanden hat.

Hmmm…

der Klügere gibt nach… haha, aber warum immer nur die
Dummen?

???

Mal im Ernst, wenn alle aus Respekt vor dem Gesetz zum
Konz greifen, dann seh ich schwarz!

Über andere Gesetze will ich nicht lästern, aber vor Steuergesetzen kann man wirklich keinen Respekt haben. Oder kannst du logisch erklären warum ab 2007 nur die Fahrten ab dem 21.km absetzbar sein sollen??? Warum sind die ersten 20 km nicht beruflich bedingt? Egal wie sehr ich mich anstrenge oder um die Ecke denke, es geht nicht in meinen Kopf (trotz Vollstudium).

Gruß
Denis

Tja, das hat unser Denis wohl nicht verstanden.

Die Fahrten Wohnung - Arbeit wurden deutlich als nicht mehr beruflich veranlasst deklariert. Es gilt das Werkstorprinzip. Ähnlich wie beim § 33 EStG (den versteht der Denis dann wohl auch nicht) werden erhöhte Aufwendungen zum Abzug „wie“ BA/WK zugelassen.

Denn, wer die zumutbare Belastung nicht übersteigt, der hat trotzdem Aufwand, es wirkt sich nur nicht aus, genauso sind die Fahren Whg-Arbeit nun auch außergew. Belastungen, wobei nur erhöhte Aufwendungen zum Abzug zugelassen werden.

Und wie eine Studie ergeben hat, fährt der Durschnittsarbeitnehmer ca. 25 km zur Arbeit. Liegen beim AN keine weiteren WK vor, so hat man diese ganze Klientel unter den WK-Pauschbetrag gedrückt und das wollte man ja schließlich auch.

.

Über andere Gesetze will ich nicht lästern, aber vor
Steuergesetzen kann man wirklich keinen Respekt haben. Oder
kannst du logisch erklären warum ab 2007 nur die Fahrten ab
dem 21.km absetzbar sein sollen???

Hallo,

den Grundansatz hat dir ja Oerdiz schon gepostet. Es geht hier um ein Problem, welches praktisch und psychologisch ist. Die deutschen Steuerpflichtigen krähen nach niedrigen Steuern und die bekommen sie. Aber natürlich muss der Staat sich finanzieren, wenn man nun also die Sätze formal senkt muss man sog. „die Bemessungsgrundlage“ verbreitern. Ob nun bei der KSt 15% rauskommen und dafür ggf. bestimmte Betriebsausgaben nur noch teilweise abziehbar sind ist eine Variante, die Pauschalierung eine andere.

Wenn man nun die Steuersätze der ESt formal um 10% senkt, muss man eben das zVE effektiv um 10% erhöhen. Wie soll es sonst gehen, als durch „Nichtabziehbarkeit“? Insoweit folgt der Gesetzgeber nur dem Mob & Pöbel. Demokratie ist ja die Herrschaft des Volkes und das ist bekanntlich im Durchschnitt dumm und blauäugig. Der Gesetzgeber geht seit Jahren langsam von Einzelfallgerechtigkeit auf Pauschalierung über. Statt pingeliger Abziehbarkeit und hohen Steuersätzen gehen wir zur Beschränkung und Pauschalierung bei niedrigen Sätzen.

Und gerade bei Pauschalierungen hat der Gesetzgeber ein weites Ermessen (sog. Einschätzungprärogative), soweit er vom Durchschnittsmenschen (Steuerzahler, Sozialhilfebezieher, Arbeitnehmer, Unternehmer …) nicht mutwillig abweicht. Wenn also Oerdiz recht hat und der durchschnittliche Arbeitnehmer 25km zur Arbeit fährt und er das Werkstorprinzip einführt (Beschränkung), könnte er auch ab 25km (Pauschalierung) erst den Abzug zulassen.

Insoweit kann man dem Gesetzgeber nichts vorwerfen, er redet dem Pöbel halt nur nach dem Maul!

Ist eigentlich nicht schwer zu verstehen. Man muss dazu nichtmal studiert haben, nur logisch denken muss man können.

Nabend!

der showbee