Hallo,
ich habe mal eine Frage …
Mitarbeiter von Fluggesellschaften bekommen dort Tickets günstiger. Der Preis der Tickets setzt sich zusammen aus dem eigentlichen Preis + dem geldwerten Vorteil.
Wie wird dieser geldwerte Vorteil abgerechnet.
Beim Durchgehen einer Gehaltsabrechnung findet sich zwar unter den diversen Einkunftsarten dieser geldwerte Vorteil gelistet, aber er geht in keinster Weise in die Berechnung ein. Gelistet ist er als PLUS, also als Einnahme, wird also nicht abgezogen.
Eine Weiterberechnung ergibt: das, was als Bruttolohn weiter verrechnet wird (also Steuern, Sozialabgaben und so …) sind alle einzelnen Einkunftsarten zusammen, aber ohne den geldwerten Vorteil.
Wie genau wird nun dieser geldwerte Vorteil berechnet bzw. in wie weit wird der versteuert oder was auch immer.
Kann mir das hier irgend jemand erklären?
Wäre klasse.
Schönes Wochenende und viel Spaß beim Fußball-Schauen 
[LoSt] hört sich nach Pauschalversteuerung an
Servus,
Kann mir das hier irgend jemand erklären?
Ja, der Gesetzgeber. Der hat in seiner ermesslichen Weisheit den § 40 Abs. 1 EStG geschaffen, in dem vorgesehen ist, daß bei „sonstigen Bezügen“ bis zu 1.000 € im Jahr - zu denen der geldwerte Vorteil der verbilligten Tickets gehört - der Arbeitgeber auf Antrag die Steuer nach einem Pauschsatz entrichten kann, der als durchschnittlicher Steuersatz der Mitarbeiter des Unternehmens berechnet wird.
Das kostet den Arbeitgeber zwar einiges, aber es schafft die Möglichkeit, den Mitarbeitern Sachbezüge zu gewähren, ohne daß dann nachher in der Blulb-Zeitung steht: „Kreisch! Kanzlerin immer gieriger! Kaffeemaschinen-Vertreter werden mit der Steuerpeitsche dafür bestraft, daß sie eklige 1,6-Liter-Astras fahren müssen und dafür nicht einmal was bezahlen dürfen!“
Freilich dürfte die Regel eher die reguläre Versteuerung durch den Arbeitnehmer sein. Also schon ganz nett, wenn der Bezug nicht im (individuellen) Steuerbrutto drin steht.
Schöne Grüße
MM