[ESt] wie/wo Überbrückungsgeld in Formulare tragen

Hallo liebe Steuerexperten,

im Archiv habe ich hierzu leider keine Antwort gefunden: wie wird eigentlich allgemein das Überbrückungsgeld in einer Steuererklärung angegeben? Steht das in der Einnahmeüberschussrechnung auf der Einnahmeseite oder wird es nicht mit einberechnet?

Eine zweite Frage: sind eigentlich generell die privaten Lebenshaltungskosten (Privatentnahme) bei der Unternehmensform „Einzelunternehmen“ in der Steuererklärung anrechenbar?

Danke für Eure Mühe
MAT

Hallo liebe Steuerexperten,

im Archiv habe ich hierzu leider keine Antwort gefunden: wie
wird eigentlich allgemein das Überbrückungsgeld in einer
Steuererklärung angegeben?

gar nicht

Steht das in der
Einnahmeüberschussrechnung auf der Einnahmeseite oder wird es
nicht mit einberechnet?

hat in der überschussrechnung nix verloren

Eine zweite Frage: sind eigentlich generell die privaten
Lebenshaltungskosten (Privatentnahme) bei der Unternehmensform
„Einzelunternehmen“ in der Steuererklärung anrechenbar?

ist das jetzt ernst gemeint ?

gruß inder

Hallo Inder!

im Archiv habe ich hierzu leider keine Antwort gefunden: wie
wird eigentlich allgemein das Überbrückungsgeld in einer
Steuererklärung angegeben?

gar nicht

Das Überbrückungsgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und
muß doch dann auch angegeben werden.

Zumindest bei mir, stand es in der Einkommenssteuererklärung drin
(vor 5 Jahren) und hat meinen Steuersatz dadurch geändert.

Gruß
Stefan

Hallo Inder!

im Archiv habe ich hierzu leider keine Antwort gefunden: wie
wird eigentlich allgemein das Überbrückungsgeld in einer
Steuererklärung angegeben?

gar nicht

Das Überbrückungsgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und
muß doch dann auch angegeben werden.

ab 01.01.2003 nicht mehr !

Zumindest bei mir, stand es in der Einkommenssteuererklärung
drin
(vor 5 Jahren) und hat meinen Steuersatz dadurch geändert.

s.o.

gruß inder

Danke
Super, besten Dank!
MAT

[MOD] Komplettzitat gelöscht