im Archiv habe ich hierzu leider keine Antwort gefunden: wie wird eigentlich allgemein das Überbrückungsgeld in einer Steuererklärung angegeben? Steht das in der Einnahmeüberschussrechnung auf der Einnahmeseite oder wird es nicht mit einberechnet?
Eine zweite Frage: sind eigentlich generell die privaten Lebenshaltungskosten (Privatentnahme) bei der Unternehmensform „Einzelunternehmen“ in der Steuererklärung anrechenbar?
im Archiv habe ich hierzu leider keine Antwort gefunden: wie
wird eigentlich allgemein das Überbrückungsgeld in einer
Steuererklärung angegeben?
gar nicht
Steht das in der
Einnahmeüberschussrechnung auf der Einnahmeseite oder wird es
nicht mit einberechnet?
hat in der überschussrechnung nix verloren
Eine zweite Frage: sind eigentlich generell die privaten
Lebenshaltungskosten (Privatentnahme) bei der Unternehmensform
„Einzelunternehmen“ in der Steuererklärung anrechenbar?