M stirbt in der ersten Hälfte des Septembers 2006
Die Söhne A, B und C erben zu je 30%, 30%, 40%.
Die Zinsen bis 8.9. gehören zu den Einkünften der Verstorbenen und damit in ihre Steuererklärung.
Die danach angefallenen Zinsen müssen von den Söhnen versteuert werden.
Aber wie dröselt man das z. B. Anfang November auseinander, wenn dann das Erbe verteilt wird?
Dreisatzrechnung nach Tagen?
Aber wie dröselt man das z. B. Anfang November auseinander,
wenn dann das Erbe verteilt wird?
Dreisatzrechnung nach Tagen?
Hallo,
wie sonst? Die Erbengemeinschaft gibt allerdings eine „gesonderte und
einheitliche Erklärung zur Feststellung von Besteuerrungsgrundlagen“
ab, wenn die Zinserträge einige Summen erreichen. Bei
Kleinstbeträgen, geringer Erbmasse und schneller Auseinandersetzung
kann man auf den formalen Mist oft verzichten. Aber wenn bspw. Haus
und Hof und Barvermögen vorhanden sind und die Auseinandersetzung der
Erben mit Ausgleichszahlungen verbunden ist, wirds nicht ohne gehen.
Die Zinsen werden dann vom Finanzamt bei der Erbengemeinschaft
erfasst und automatisch vom Finanzamt in die Steuerbescheide der
Gemeinschafter „verpflanzt“.
Die Erbengemeinschaft gibt allerdings eine
„gesonderte und
einheitliche Erklärung zur Feststellung von
Besteuerrungsgrundlagen“
ab, wenn die Zinserträge einige Summen erreichen.
…
…
Die Zinsen werden dann vom Finanzamt bei der Erbengemeinschaft
erfasst und automatisch vom Finanzamt in die Steuerbescheide
der Gemeinschafter „verpflanzt“.
Ist die o. g. Erklärung ein besonderes Formular?
hattu Link zum Download?
ja, das braucht man auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die mehreren Personen gemeinsam zufließen (Hausgemeinschaften, Erbengemeinschaften).
Es heißt Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrunlagen
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen …
OK, das Formular habe ich mir mal angesehen,
und wie man die Anlagen KAP und ggf. AUS ausflüllt, ist auch nicht ganz unbekannt.
Wie erfährt jetzt aber das FA, wieviel % der Einkünfte jeweils auf die Beteiligten z. B. einer Erbengemeinschaft entfallen?
Da war (noch) kein Feld in den o. g. Formularen zu entdecken.
*grübel*
Und wie wandert das Ergebnis dann in die Steuererkärungen der einzelnen Gemeinschaftler?
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen …
OK, das Formular habe ich mir mal angesehen,
und wie man die Anlagen KAP und ggf. AUS ausflüllt, ist auch
nicht ganz unbekannt.
Wie erfährt jetzt aber das FA, wieviel % der Einkünfte jeweils
auf die Beteiligten z. B. einer Erbengemeinschaft entfallen?
Da gibt es noch den Vordruck Anlage ESt 1,2,3 B in dem die Aufteilung der Einkünfte einzutragen ist. Zu finden unter „weitere Vordrucke“. So weit habe ich nicht gedacht…
Da war (noch) kein Feld in den o. g. Formularen zu entdecken.
*grübel*
Und wie wandert das Ergebnis dann in die Steuererkärungen der
einzelnen Gemeinschaftler?
Das Finanzamt schickt dem Empfangsbevollmächtigten der Gemeinschaft den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte, zeitgleich schickt es Mitteilungen über die jeweils für den einzelnen Beteiligten festgestellten Beträge an die Wohnsitzfinanzämter. Diese übernehmen diese Beträge in die individuelle Einkommensteuerveranlagungen, entweder gleich in die erstmalige Veranlagung oder in geänderten Bescheiden (§ 175 Nr. 1 Abgabenordnung).
Da gibt es noch den Vordruck Anlage ESt 1,2,3 B in dem die
Aufteilung der Einkünfte einzutragen ist. Zu finden unter
„weitere Vordrucke“. So weit habe ich nicht gedacht…
Ja, in der Rb-Stelle beschäftigt man sich eben vorwiegend mit alten Jahren )))