[ESt] wieviel abzugsfähig/unentgeltl. Überlassung?

Liebe Leute,
wie ist es bei folgender Konstellation:
A und B sind Miteigentümer (A: 75 %, B: 25 %) eines Hauses. C erhält dieses schenkungsweise gegen Einräumung eines lebenslangen, unbeschränkten und kostenfreien Wohnrechts zugunsten A und B. Demzufolge zahlen sie keine Miete.
D und E sind Mieter des C bezogen auf einen Teil von - nehmen wir an: - je 15 % dieses Hauses. A und B haben schuldrechtlich in Ansehung ihres unbeschränkten Wohnrechts erklärt, keine Einwände dagegen zu haben.
Dass zumindest die Ausgaben für das Haus bzgl. des von D und E genutzten Anteils (=30 %) von den Mieteinnahmen absetzbar sind, dürfte klar sein. Wie aber ist es mit den Ausgaben für den restlichen Anteil, den A und B nutzen? C nutzt das Haus überhaupt nicht. Können die auf A und B entfallenden anteiligen Kosten des Hauses auch von den Mieteinnahmen abgesetzt werden?

Hallo,

Können die auf A und B entfallenden
anteiligen Kosten des Hauses auch von den Mieteinnahmen
abgesetzt werden?

Nein - die Definition von Werbungskosten in § 9 I S.1 EStG ist eindeutig: Wo keine Einnahmen sind, gibt es keine WK.

Falls das eingeräumte Wohnrecht als Gegenleistung für irgendeinen Vorteil hingegeben worden ist, der zu steuerbaren Einkünften führt, könnte das vielleicht anders ausschauen.

Schöne Grüße

MM

Können die auf A und B entfallenden anteiligen Kosten des Hauses auch von den Mieteinnahmen abgesetzt werden?

Erklär mir mal bitte jemand diese Logik. Ist das Bauernschläue? Denn, der Fragende ist schließlich zumindest etwas steuerlich bewandert, dass er die Antwort hätte selbst finden können.

Servus Oerdiz,

Erklär mir mal bitte jemand diese Logik.

es genügt, wenn jemand noch einige Jährchen der Nutzungswergbesteuerung mitgemacht hat, dass er auf das Stichwort „Wohnrecht“ hin (ja auch ein virtueller Wert) auf dieser gedanklichen Schiene landet.

Ferner: Wenn man sich ein paar Sätze lang mit dem Thema „Wohnrecht / dauernde Last / …“ beschäftigt hat, ist nachher nichts mehr wie vorher, und alles, was einfach ist, fühlt sich erstmal falsch an - so richtig es sein mag.

Zuletzt: ESt-Recht und Logik scheinen mir hie und da einander gänzlich fremde Universen zu sein.

Schöne Grüße

MM