Hallo,
angenommen eine Person A zieht an den neuen, mehrere Hundert KM entfernten Arbeitsort.
Habe schon gelesen das dies von den Steuern abgesetzt werden kann.
Wie ist das? Können die Kosten in voller Höhe z.B. Miete LKW 1 Tag 550€ voll abgesetzt werden oder bekommt man dann nur ein Teil wieder heraus? Dazu ist im Internet nichts zu finden. Sprich der Umzug würde quasi gar nichts kosten.
Grüße
Servus,
nicht nur für Umzugskosten, sondern auch für alle anderen Werbungskosten gilt: Nicht die festzusetzende Steuer wird um den (wirksamen) Betrag gemindert, sondern das zu versteuernde Einkommen.
Wenn man den wirksamen Betrag mit dem Grenzsteuersatz multipliziert, kommt man auf die steuerliche Auswirkung.
Grenzsteuersatz ist der Betrag „zusätzliche Steuer / zusätzliches Einkommen“. Dieser bewegt sich z.B. bei einem zu versteuernden Einkommen von 26.000 € bei 30% bei Einzelveranlagung und bei 24% bei Zusammenveranlagung von Ehegatten.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Um eine Erstattung bei der Jahresveranlagung zu bekommen, müssen anrechenbare Steuern vorliegen ( gezahlte Lohnsteuer, Soli,Zinsabschlag…)
Was die Wbk angeht:
Sämtliche tatsächliche Aufwendungen können für die neue Whg. geltend gemacht werden ./. eventuelle Erstattungen. Es gibt auch Pauschbeträge ( Beträge hab die grad net im Kopf, kann aber nachschauen )die bei einem beruflich veranlassten Umzug anerkannt werden.
Viele Grüße, Ariane
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Servus Ariane,
man braucht die Beträge nicht im Kopf zu haben, wenn man die Quellen im Kopf hat, an denen sie sich orientieren: Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und Auslandsumzugsverordnung (AUV). Beide beziehen sich zwar auf Beamtenbesoldung, aber sie werden auch hier angewendet.
Wobei die Frage sich eigentlich auf was anderes bezogen hat, nämlich darauf, ob die ESt sich bei Veranlagung in Höhe der geltend gemachten WK oder irgendwie anders mindert.
Je nach Tätigkeitsbereich hast Du den Irrtum, 550 € WK würden auch 550 € weniger ESt bedeuten, wahrscheinlich schon oft am Telefon gehört (Des kamma doch absetza, im Konz schtohts au so, worum hend Sie des jetzt gschtricha? Dees ischt doch beherdliche Willkür, des setz i ind Zeidong. Wenn i jetzt deswege die Rate firs Audo ned zahla ka, mach i Sie haftbar! Also send Se so guet ond iberweise des Geld - wenn Ses heit iberweiset, ischs doch morga do!)
Schöne Grüße
MM