Nehmen wir mal an, dass Person A eine Steuererstattung von 500 € vom Finanzamt bekommt.
Wäre es rechtswirksam, wenn das Finanzsmt, die Erstattung auf das Gehalt von Person A dazurechnet, oder ist dies nicht rechtsgültig und muss vom Finanzamt daher gesondert an Person A gezahlt werden?
Durch diese draufzahlung auf das Gehalt, würde sich nämlich die Steuererstattung drastisch minimieren.
Ich kann mich @Petz nur anschließen. Soll hier evtl. die Steuererstattung übers Gehalt ausgezahlt werden, weil es sich um einen Finanzamts-Bediensteten handelt?
Ich kann mich @Petz nur anschließen. Soll hier evtl. die
Steuererstattung übers Gehalt ausgezahlt werden, weil es sich
um einen Finanzamts-Bediensteten handelt?
Hi oerdiz,
das kann so nicht sein.
Weiß doch jeder, dass Finanzbeamte keine Steuern zahlen…
Eine Steuererstattung ist weder Lohnsteuer- noch Sozialversicherungspflichtig. Also selbst, wenn eine Lohnsteuererstattung über den Arbeitgeber ausgezahlt werden würde - was aber nicht passiert! - würde sich an der Höhe der Erstattung nichts ändern.
Sollte sich aber der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer verrechnet haben (z. B. Lohnsteuerklasse 4 statt 3) wird das durch eine Rückrechnung korrigiert. Aber auch hier fällt keine Lohnsteuer auf die Lohnsteuerrückzahlung bzw. -korrektur an