Wenn eine Witwenrente im letzten Jahr beantragt wurde, eine Entscheidung über den Antrag aber in diesem Jahr mit Nachzahlung erfolgte - rechnet sich der Betrag zum letzten oder zu diesem Jahr in der Steuererklärung? Gibt es Freibeträge für die Rente bei Steuerpflicht?
die Rente incl. Nachzahlung ist in 2005 zu versteuern. Es ist nicht der ganze Betrag, sondern nur der Ertragsanteil zu versteuern. Ab 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, so dass 50% der Rente steuerpflichtig behandelt wird. http://www.steuer.bayern.de/faq/alle/12-alterseinkue…