[ESt] wo Kitazuzahlung in Erklärung eintragen?

Guten Tag. Zur Unterbringung von Kindern muß man in Deutschland hohe Beträge aufwenden. Diese kann man steuerlich geltend machen. Wo kann ich Informationen zu genauen Angaben bekommen in welche Höhe ich meine Zuzahlung in der Einkommenssteuererklärung geltend machen kann.

Danke für nützlichen Hinweise.

Hallo,

zuerst immer im Gesetz, also § 33c Einkommensteuergesetz:
http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR010050934BJNE01…

Bsp. Eheleute, beide Berufstätig, ein Kind in Kita, Kosten 3.600 EUR p.a.

1.548 EUR sind zumutbar, verbleiben
2.052 EUR als abzugsfähig Kosten, aber lt. § 33c II EStG sind max.
1.500 EUR abzugsfähig

Man muss also mindestens 1.548 EUR ausgeben, erst die Euro darüber wirken sich aus, aber auch max. nur 1.500 EUR wirken sich aus. Für Alleinerziehende gelten halbe Beträge.

Mfg vom

showbee