Hallo,
gibts im Internet einen Steuerrechner oder Personen, die kostenlos ziemlich genau ausrechnen, mit welcher Höhe von Einkommensteuererstattung oder -rückzahlung man zu rechnen hat?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Marcel
Hallo,
hier:
https://www.elster.de/index.php
grüsse
dragonkidd
gibts im Internet einen Steuerrechner oder Personen, die
kostenlos ziemlich genau ausrechnen, mit welcher Höhe von
Einkommensteuererstattung oder -rückzahlung man zu rechnen
hat?
Hallo,
nebenbei: die Genauigkeit ergibt sich aus korrekten Eingaben, nicht aus
der Rechnung. IdR rechnen alle Programme gleich, die Frage ist immer:
hat man selbst die Eingaben in die Berechnung korrekt gemacht.
Ergo: Das Problem bei Falschberechnung sitz meistens VOR dem PC!
Mfg vom
showbee
Hallo
wenn man das zu versteuernde Einkommen weiß:
http://www.abgabenrechner.de
Gruß
nebenbei: die Genauigkeit ergibt sich aus korrekten Eingaben,
nicht aus
der Rechnung. IdR rechnen alle Programme gleich, die Frage ist
immer:
hat man selbst die Eingaben in die Berechnung korrekt gemacht.
Die Eingaben wurden so vorgenommen, wie in der handschriftlich ausgefüllten und abgegebenen Steuererklärung. Diese Angaben wurden vom entgegennehmenden Sachbearbeiter anerkannt.
Jetzt besteht Interesse, welche Erstattung als Ergebnis herauskommt.
Mit der Berechnung von Elster weiß die Person nichts anzufangen. Es wird nicht ausgegeben, ob eine Erstattung oder eine Rückzahlung als Ergebnis feststeht und in welcher Höhe.
Hallo
man könnte aber doch die Einnahmen addieren, die anderen Kosten abziehen - es wird ja nicht die 1. Erklärung gewesen sein, so dass man weiß, was das FA anerkannt hat , also hat man das zu versteuernde Einkommen.
Hier guckt man im abgabenrechner (bereits genannt) sieht die Steuer und zieht die gezahlte ab. Dann sieht man ob man was raus bekommt oder was zahlen muss.
Gruß
Kann man das nicht, heißt es abwarten bis der Bescheid kommt.
Servus,
feststehen tut das Ergebnis erst, wenn die Veranlagung bestandskräftig ist. Deswegen bringt Elster bloß voraussichtliche Zahlen, die unter der Voraussetzung zutreffen, dass der Erklärung in allen Punkten gefolgt wird.
Das Ergebnis „unterm Strich“ ist da ein bissel fummelig zu finden: Die Berechnung steht auf zwei Blättern, und das Pfeilchen zum „ans Ende blättern“ ist nicht sehr auffällig angezeigt.
Schöne Grüße
MM
Mit der Berechnung von Elster weiß die Person nichts
anzufangen. Es wird nicht ausgegeben, ob eine Erstattung oder
eine Rückzahlung als Ergebnis feststeht und in welcher Höhe.
Die Aussage von showbee bestätigt sich. Wenn hier nur Lohnsteuer (also Arbeitslohn) vorhanden ist, dann kann man mit Elster die Berechnung durchführen, in dem man auf das Taschenrechnersymbol klickt, es erfolgt eine Seitenansicht, die dem Steuerbescheid ähnlich ist. Unten im linken Bereich ist eine Möglichkeit, auch zur Seite 2 dieser Berechnung zu wechseln, auf der meist die Erstattung/Nachzahlung zu sehen ist.
Hat man Vorauszahlungen geleistet, kann man zur korrekten Berechnung, die Formularanlage "Zus. Angaben für die Steuerberechnung aufüllen.
Insofern bietet Elster bei korrekter Anwendung eine gute Möglichkeit, die Berechnung einzusehen, unter der Voraussetzung, die Angaben werden auch vom Bearbeiter entsprechend anerkannt.