Hallo!
hoffe, folgendes Konstrukt kann man kapieren:
Kind K lebt bei Mutter M in M-Dorf. Vater V lebt in V-ingen ist mit M nicht verheiratet, auch nicht geschieden und hat auch kein Sorgerecht fuer K. V zahlt Unterhalt fuer M+K - freiwillig ohne Gerichtsspruch etc. Den Unterhalt fuer M setzt V bei der ESt ab (Unterhalt fuer K geht ja nicht, oder??).
Finanzamt A sagte V, er koenne die Besuche (an Wochenenden) bei K+M als Heimfahrten (der Abschnitt in Anlage N, wo es um die doppelte Haushaltsfuehrung geht) absetzen - laber laber Lebensmittelpunkt laber laber mind. so und so oft… (alles muendlich, keine Fundstellen)
Jetzt ist V von V-ingen nach V-hausen umgezogen (jeweils eigener Hausstand, geht auch nicht anders weil V in V-Stadt arbeitet und alles ist viel zu weit von M-Dorf…), jetzt ist Finanzamt B zustaendig und das sagt A hat Mist gebaut, B erkennt die Fahrten nicht an. Punkt.
Jetzt meine Frage: hat A oder B recht?
Wenn A doch recht (hatte): welche Voraussetzungen gelten, wo kann man das nachlesen, wo steht es „gerichtsmassig“ resp. fuer B bindend drin?
Danke cu kai
