[ESt] Wochenendfahrten

Hallo!

hoffe, folgendes Konstrukt kann man kapieren:

Kind K lebt bei Mutter M in M-Dorf. Vater V lebt in V-ingen ist mit M nicht verheiratet, auch nicht geschieden und hat auch kein Sorgerecht fuer K. V zahlt Unterhalt fuer M+K - freiwillig ohne Gerichtsspruch etc. Den Unterhalt fuer M setzt V bei der ESt ab (Unterhalt fuer K geht ja nicht, oder??).

Finanzamt A sagte V, er koenne die Besuche (an Wochenenden) bei K+M als Heimfahrten (der Abschnitt in Anlage N, wo es um die doppelte Haushaltsfuehrung geht) absetzen - laber laber Lebensmittelpunkt laber laber mind. so und so oft… (alles muendlich, keine Fundstellen)

Jetzt ist V von V-ingen nach V-hausen umgezogen (jeweils eigener Hausstand, geht auch nicht anders weil V in V-Stadt arbeitet und alles ist viel zu weit von M-Dorf…), jetzt ist Finanzamt B zustaendig und das sagt A hat Mist gebaut, B erkennt die Fahrten nicht an. Punkt.

Jetzt meine Frage: hat A oder B recht?
Wenn A doch recht (hatte): welche Voraussetzungen gelten, wo kann man das nachlesen, wo steht es „gerichtsmassig“ resp. fuer B bindend drin?

Danke cu kai

Hallo,

es fehlen noch ein paar wichtige Angaben:

Hat V in M-Dorf einen eigenen Hausstand bzw. führt er mit M, wenn er
in M-Dorf ist einen gemeinsamen Haushalt mit Aufgabenteilung,
finanzieller Beteiligung etc?
Oder fährt V wirklich nur auf Besuch nach M-Dorf und wohnt da im
Gästezimmer / Hotel / bei Verwandten.

Hat V immer schon in V-Stadt gearbeitet und auch dort gewohnt oder
ist er wegen der Arbeitsstätte dort hingezogen? Was war zuerst, die
Arbeitsstätte in V-Dorf oder die Begründung des Lebensmittelpunktes
in M-Dorf?

Jetzt ist V von V-ingen nach V-hausen umgezogen (jeweils
eigener Hausstand, geht auch nicht anders weil V in V-Stadt
arbeitet und alles ist viel zu weit von M-Dorf…)

Also, V arbeitet in V-Stadt und wohnte aber erst in V-ingen und dann
in V-hausen. Liegen V-ingen und V-hausen beide in der Nähe von V-
Stadt? Wieso ist V umgezogen? Hat er den Arbeitgeber gewechselt?

(Unterhalt fuer K geht ja nicht, oder??)

Richtig!

MfG
Kathi

Hallo Kathi!
danke erstmal fuers Lesen:wink:

es fehlen noch ein paar wichtige Angaben:

Hat V in M-Dorf einen eigenen Hausstand bzw. führt er mit M,
wenn er in M-Dorf ist einen gemeinsamen Haushalt mit Aufgabenteilung,
finanzieller Beteiligung etc?
Oder fährt V wirklich nur auf Besuch nach M-Dorf und wohnt da
im Gästezimmer / Hotel / bei Verwandten.

eigentlich weder noch?: V „wohnt“ dann bei M+K (aus dem Rucksack)
fuer ein Gaestezimmer reichts nicht bei M (V koennte sich sonst auch den Unterhalt sparen - aber das ist ein anderes Thema) - aber gut lassen wir die Couch als Gaestezimmer gelten (ist das wesentlich??)

wie definiert sich „gemeinsamer Haushalt“?

wie trenne ich „finanzielle Beteiligung“ vom Unterhalt, der ja auch in Miete und Fressalien einfliesst?

Hat V immer schon in V-Stadt gearbeitet und auch dort gewohnt
oder ist er wegen der Arbeitsstätte dort hingezogen? Was war
zuerst, die Arbeitsstätte in V-Dorf oder die Begründung des
Lebensmittelpunktes in M-Dorf?

M lebt schon immer in M-Dorf (sagen wir 20 Jahre)
V arbeitet seit langem in V-Stadt (sagen wir 10 Jahre), deutlich laenger jedenfalls, als es K gibt (sagen wir 2 Jahre) :wink:

wie finde ich jetzt Henne und Ei bzw. wie/wann/wodurch begruendet sich ein Lebensmittelpunkt aus Sicht eines Finanzbeamten (ausser durch eine Hochzeit…)

Also, V arbeitet in V-Stadt und wohnte aber erst in V-ingen
und dann in V-hausen. Liegen V-ingen und V-hausen beide in
der Nähe von V-Stadt?

ja!

Wieso ist V umgezogen?

Haus mit Garten statt 1,5 Zimmer Kellerwohnung, in der jetzt die Tochter des Vermieters wohnt… (V darf sich doch „verbessern“, oder?)

(das mit dem umziehen ist IMHO nur fuer den Wechsel des Finanzamtes wichtig, ansonsten koennte man den Aspekt jetzt auch weglassen, oder??)

Hat er den Arbeitgeber gewechselt?

nein (will er auch nicht)

Ich hoffe jetzt nicht noch mehr Unkalrheiten geschaffen zu haben :wink:

Aber irgendwo muss der ganze Bereich doch auch fuer einen Laien verstaendlich geregelt sein, oder traeume ich da „von der Weisswurschd“?

cu
kai

tja, ich würd mal sagen, dass sich das alles keineswegs nach einer doppelten haushaltsführung anhört, denn die muss beruflich veranlasst sein. das dürfte sie im vorliegenden falle kaum sein. der umzug erfolgte allein aus privaten gründen. die fahrten erfolgen ebenfalls aus privaten gründen (aufgrund der vaterschaft). derartige aufwendungen haben keineswegs was mit einer doppelten haushaltsführung zu tun, da können auch alle weiteren fragen m. E. dahinstehen. diese sachen sind mit kindergeld / kinderfeibetrag / zivilrechtlichem ausgleichsanspruch abgegolten. das gilt für den kindesunterhalt im übrigen auch.

Wie schon festgestellt wurde, kommt ein Ansatz im Rahmen einer dopp. HHF nicht in Betracht.

Möglich wäre jedoch dies als Fahrten Whg-Arbeitsstätte anzusehen.

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

Evtl. wären Fahrten am Sonntag von Wohnung Kind zur Arbeit etc. ansetzbar.

Vor dem BFH ist zudem folgendes Verfahren anhängig:

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…

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