[ESt] wohin Aufsichtsratsvergütung im Formular?

Hallo,
wo trägt man
Aufsichtsratsvergütungen
und
die Aufwandsentschädigungen für eine gemeinderätliche Tätigkeit
in die Steuerunterlagen ein??

Gruß, mic

Zeile 41 Anlage GSE

wo trägt man Aufsichtsratsvergütungen

das sagte Kollege Oerdiz bereits

die Aufwandsentschädigungen für eine gemeinderätliche
Tätigkeit
in die Steuerunterlagen ein??

Die sind, wenn sie eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, steuerfrei nach § 3 Nr. 12 EStG
http://bundesrecht.juris.de/estg/__3.html
und brauchen daher nicht eingetragen zu werden.
Einfach mal bei Gemeinderatskollegen fragen, die damit schon Erfahrung haben, die Aufwandsvergütungen sind nämlich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Gruß

der Petz