Ich beschäftige mich gerade mit folgender Frage: spielen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens eigentlich die Beträge, die jemand an seinen Insolvenzverwalter abgeführt hat (also die zurückgezahlten Schulden im Rahmen einer privaten Insolvenz) eine Rolle?
Das reale Einkommen ist ja durch die vorgegebene Pfändungstabelle sehr gering, oder ist das einfach „Privatangelegenheit“ des Steuerpflichtigen?
Vielen Dank im Voraus.
Servus Karin,
ist das einfach
„Privatangelegenheit“ des Steuerpflichtigen?
das kommt drauf an, wie es zur Insolvenz kam: Wenn der Betreffende mit dem Mittelabfluß, der zur Insolvenz führte, z.B. Einlagen in ein Einzelunternehmen finanziert hat, waren das damals Betriebsausgaben bzw. Aufwendungen. In diesem Fall haben sich die Ausgaben zu dem Zeitpunkt, zu dem sie getätigt wurden, steuermindernd ausgewirkt.
Wenn er privaten Konsum damit finanziert hat, war das von Anfang an steuerlich neutral.
Jedenfalls sind jetzt, in der Insolvenz, die Mittel, die zur Tilgung alter Verbindlichkeiten verwendet wurden, weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten noch Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastung: Es geht ja um die Tilgung von alten Verbindlichkeiten, nicht um Aufwendungen oder Ausgaben.
So, wie die Tilgung eines Kredites auch steuerlich neutral ist.
Schöne Grüße
MM