Person A hat einen Steuerbescheid von 2002 erhalten und soll nun ein Summe xyz nachzahlen,da Entschädigungen für verfallene Urlaubsansprüche gezahlt worden sind, die jetzt erst nachträglich gemeldet worden sind.
Person A ist jedoch bereits ab 2001 Frührentner und stand somit nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis - somit stellt sich die Frage, ob diese Entschädigung nicht auch 2001 verrechnet werden muss ( denn auf die Beschäftigungen bis 2001 bezieht sich die Entschädigung) - anstatt 2002 wo sie ausgezahlt wurde.
hi,
nein, nur für laufenden arbeitslohn gilt periodenzugehörigkeit. bei nachzahlungen, sonderzahlungen etc. gilt das zufluss-abfluss-prinzip des § 11 EStG, wonach steuerliche erfassung im jahr des zuflusses erfolgt.
mfg vom
showbee